Inhalte mit dem Schlagwort „Streitwert“

19. Dezember 2016

Filesharing: Gegenstandswert eines Unterlassungsanspruches bzgl. durchschnittlich erfolgreichem Computerspiel regelmäßig mindestens 15.000 €

Abmahnung
Urteil des BGH vom 12.05.2016, Az.: I ZR 43/15

Der Gegenstandswert einer urheberrechtlichen Abmahnung beläuft sich nicht automatisch auf die doppelte Höhe des Lizensschadens. Vielmehr bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem Interesse des Rechteinhabers an der Unterbindung künftiger Rechtsverletzungen unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände, wie Aktualität und Popularität des Werkes und Umfang der vom Rechtsinhaber bereits vorgenommenen Auswertung. Wirtschaftliche Verhältnisse des Verletzers können nicht zu einer Minderung des Streitwerts und damit der Kosten der Abmahnung führen.

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01. Dezember 2016

Berechnung des Beschwerdewerts bei ehrverletzenden Äußerungen auf Facebook

Kind sitzt vor dem Laptop mit entsetztem Gesichtsausdruck
Beschluss des BGH vom 16.08.2016, Az.: VI ZB 17/16

Wenn ein minderjähriger Schüler von der Mutter einer Mitschülerin auf Facebook beleidigt wird, kommt es bei der Bemessung des Beschwerdewerts nicht nur auf die Breitenwirkung des Eintrags an, sondern auch auf die Wirkung der beleidigenden Äußerungen auf das Kind selbst. Denn jedes Kind genießt das Recht auf ungehinderte Entfaltung seiner Persönlichkeit, wozu auch die kindsgemäße Entwicklung und Entfaltung in der Öffentlichkeit zählen. Wie das Kind von dem Eintrag Kenntnis erlangt, ist dabei unbeachtlich.

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15. September 2016

Streitwert von 27.000 Euro für neun Bilder

Paragraph mit Geldscheinen
Urteil des OLG Hamburg vom 14.07.2015, Az.: 5 W 46/15

Die gerichtliche Festsetzung eines Streitwertes in Höhe von 27.000 Euro für neun Fälle urheberrechtswidrig verwendeter Lichtbilder ist angemessen. Zwar hat die Bemessung des Streitwertes eines Gerichtsverfahrens grundsätzlich unter umfassender Berücksichtigung der Einzelumstände des Rechtsstreits zu erfolgen. Die gewerbliche Nutzung der hier gegenständlichen Bilder für einen weit bekannten Kinderchor stellt jedoch einen solch schwerwiegenden Eingriff in das Urheberrecht des Rechteinhabers dar, dass auch eine derart hohe Streitwertfestsetzung gerechtfertigt sein kann.

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02. September 2016

Streitwert bei Unterlassungsklage bezüglich unerwünschter Werbemails

Tastatur mit roter Taste mit der Aufschrift "Spam", Spam-Mail
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 02.03.2016, Az.: 6 W 9/16

Begehrt der Inhaber eines Gewerbes die Unterlassung unerwünschter Werbemails und beantragt für ein entsprechendes Verfahren vor dem Landgericht Prozesskostenhilfe, so muss das Gericht diese verweigern, wenn es für den aussichtsreichen Teil der Klage nicht zuständig ist und kein Verweisungsantrag an das Amtsgericht gestellt worden ist. Der Streitwert für eine solche Unterlassungsklage liegt nämlich im Regelfall unter 3.000 €, etwas anderes gilt auch dann nicht, wenn der Kläger mit einer gewissen Hartnäckigkeit der Beklagten rechnen muss.

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18. April 2016

Korrektur des Streitwerts im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde

Geldscheine sind in Form eines Fragezeichens angeordnet
Beschluss des BGH vom 25.02.2016, Az.: I ZR 115/15

Haben das Land- und das Berufungsgericht den Streitwert eines Verfahrens auf 16.700 € festgelegt und hat der Kläger dies nicht beanstandet, so kann er im Rahmen seiner Nichtzulassungsbeschwerde keine Einwände mehr gegen die Festsetzung erheben. Dies gilt insbesondere dann, wenn er sich im Wertfestsetzungsverfahren zunächst für einen niedrigeren Streitwert ausgesprochen hatte und die Korrektur des Werts dazu führen soll, die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO zu überschreiten.

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21. Januar 2016

Streitwert einer Auskunftsklage richtet sich nach wirtschaftlichem Interesse

rotes Paragrafenzeichen auf einem Bündel 100€ Scheine, Streitwert
Beschluss des BGH vom 17.11.2015, Az.: II ZB 28/14

Der (Zuständigkeits- oder Rechtsmittel-) Streitwert einer Auskunftsklage richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse, das die klagende Partei an der Erteilung der Auskunft hat. Dieses ist nach § 3 ZPO nach freiem Ermessen zu schätzen. Dabei bildet der Leistungsanspruch, zu dessen Durchsetzung die Auskunft benötigt wird, einen Anhaltspunkt.

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04. Dezember 2015

Zur Höhe des Streitwerts in einem Markenlöschungsverfahren

Markenrecht_Akte
Beschluss des BGH vom 30.07.2015, Az.: I ZB 61/13

Die Festsetzung des Streitwerts in einem Markenlöschungsverfahren auf 50.000 € entspricht zwar in aller Regel billigem Ermessen, im Einzelfall kann der Wert des Interesses des Markeninhabers an Aufrechterhaltung einer umfänglich benutzten Marke aber auch deutlich darüber liegen. So kann das Interesse des Markeninhabers an dem Bestand der eingetragenen Marke (hier: 500.000 €) doppelt so hoch zu bemessen sein wie das Interesse, die Marke vor bloßen Markenrechtsverletzungen zu schützen (hier: 260.000 €).

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23. November 2015

Streitwertfestlegung bei Privatverkauf einer Bootleg-CD

Viele CDs liegen auf einem Haufen
Beschluss des LG Flensburg vom 17.03.2015, Az.: 8 O 29/15

Der Streitwert für das Unterlassungsbegehren des ausschließlichen Rechteinhabers eines CD-Tonträgers hinsichtlich der Weiterveräußerung lediglich einer unzulässigen Bootleg-CD ist durch Verdreifachung des fiktiven Lizenzschadens (im Ergebnis damit hier 2.250 €) festzusetzen.

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03. September 2015

Zum Streitwert bei widerrechtlicher Nutzung eines Patents

Blaues Gesetzbuch "Patentrecht" liegt auf einem Schriebtisch, daneben liegt ein Richterhammer und eine Akte
Urteil des LG Düsseldorf vom 20.01.2012, Az.: 4a O 7/09

Der Streitwert bei patentrechtlichen Streitigkeiten wird nach billigem Ermessen bestimmt. Danach ist zum einen das wirtschaftliche Interesse ausschlaggebend, welches der Inhaber der Patentrechte mit seinem Verlangen nach Auskunft und Schadensersatz objektiv verfolgt, zum anderen der Zeitraum, der seit Veröffentlichung der Patenterteilung durch das Europäische Patentamt vergangen ist. Schließlich sind sowohl der wirtschaftliche Umfang der Tätigkeit des Patentinhabers sowie die Verletzungshandlung ansich maßgebend.

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11. Februar 2015

Verminderung des Streitwerts nach einfacher Unterlassungserklärung, wenn die Ernsthaftigkeit der Erklärung deutlich wird

Zwei Daumen heben eine Abmahnung in der Hand.
Beschluss des OLG Frankfurt vom 14.01.2015, Az.: 6 W 106/14

Der Streitwert eines Eilverfahrens, das der Antragssteller als Inhaber einer Bildmarke einleitet, hängt vom Marktwert des Zeichens, also von der Bekanntheit, den Verkaufszahlen, der Häufigkeit der Benutzung der Marke sowie einer bestehenden Wiederholungsgefahr ab. Gibt der Antragsgegner im Vorfeld des Prozesses eine nicht-strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, so kann dies zur Verminderung der Wiederholungsgefahr und damit auch zur Minderung des Streitwertes führen. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn die Erklärung ernsthaft erfolgt, wenn er sich also ausdrücklich zu dem Rechtsverstoß bekennt und zusätzlich zu erkennen gibt, dass er die Rüge als berechtigt ansieht und sein Verhalten in Zukunft an ihr ausrichten wird.

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