Inhalte mit dem Schlagwort „Streitwert“

29. September 2014

10-facher Lizenzschaden ist als Streitwert bei Fotoklau in privater eBay-Auktion angemessen

Beschluss des OLG Brandenburg vom 22.08.2013, Az.: 6 W 31/13

Werden Fotos zum Zwecke privater eBay-Auktionen ohne Zustimmung des Urhebers verwendet, so bemisst sich der Streitwert des Unterlassungsanspruchs anhand des ihm drohenden Lizenzschadens. Dies ist insbesondere angemessen angesichts des wirtschaftlichen Interesses des Urhebers, weitere Verstöße gegen sein geistiges Eigentum abzuwehren, sowie daraus resultierende Vermögenspositionen zu verteidigen. Um dem personenbezogenen Schutz des Urhebers gerecht zu werden, ist in diesem Fall eine bloße Verdoppelung des Lizenzsatzes nicht ausreichend, vielmehr wird der Lizenzschaden mit dem Faktor zehn multipliziert. Nicht ausschlaggebend für die Festlegung des Streitwerts sind hingegen generalpräventive Überlegungen, wie die Abschreckung von Nachahmern.

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19. September 2014

Zur Höhe des Streitwerts bei unberechtigter Lichtbildnutzung

Beschluss des OLG Köln vom 25.08.2014, Az.: 6 W 123/14

Die unberechtigte Nutzung eines einfachen Lichtbilds für einen gewerblichen eBay-Account und nicht lediglich im Rahmen eines privaten, einmaligen Verkaufs rechtfertigt die Festsetzung eines Streitwerts in Höhe von 6.000 EUR.

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29. Juli 2014

Streitwert von € 100,- bei unverlangt zugesendeten Emails

Urteil des OLG Hamm vom 17.10.2013, Az.: 6 U 95/13

Der Streitwert einer Unterlassungsklage bezüglich der Zusendung von unerwünschten Werbe-Emails richtet sich nach dem Interesse des Betroffenen von derartigen Emails nicht zu belästigt werden und kann auch nur € 100,- betragen, zum Beispiel wenn das Zusenden versehentlich geschah.

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20. Juni 2014

Zum Streitwert einer Unterlassungsklage im Fall eines Verkaufs von Live-Bootlegs bei eBay

Beschluss des OLG Celle vom 11.06.2014, Az.: 13 W 40/14

Verkauft eine Privatperson bei eBay sogenannte LP-Bootlegs, die Mitschnitte von Live Konzerten beinhalten, so ist der Streitwert einer Unterlassungsklage geringer anzusetzen, als bei Fällen, in denen Musik per Filesharing im Internet getauscht wird. Da die angebotenen LP-Bootlegs im Gegensatz zu Audiodateien oder CDs nicht beliebig häufig kopierbar sind, liegt nur eine einmalige Verletzung des Urheberrechts vor. Ein höherer Streitwert lässt sich auch als Generalprävention nicht rechtfertigen, da eine abschreckende Wirkung gegenüber Nachahmern bei der Streitwertbemessung außer Acht bleiben muss.

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13. Mai 2014

Streitwert einer Klage auf Unterlassung der Veröffentlichung von Kontaktdaten auf einer Internetseite

Beschluss des OLG Hamm vom 08.11.2013, Az.: 9 W 66/13

Bei der Bestimmung des Streitwerts einer Unterlassungsklage ist neben der Berücksichtigung des Umfangs und der Bedeutung der Sache sowie der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Parteien insbesondere auch das Unterlassungsinteresse des Klägers und damit seine aufgrund des zu beanstandenden Verhaltens zu besorgende wirtschaftliche Beeinträchtigung zu beachten. Das Interesse eines Gewerbebetriebs an der Löschung einer unerwünschten Veröffentlichung von Kontaktdaten unter "Gewerbeauskunft-Zentrale.de" sowie der Unterlassung der weiteren Datenverwendung wird durch einen Streitwert von 4.000 Euro angemessen berücksichtigt.

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10. April 2014

Streitwert einer „Forensperre“

Urteil des AG Berlin-Schöneberg vom 13.02.2014, Az.: 2 C 391/13

Streitwert für das Vorgehen gegen den Ausschluss aus einem Forum im Internet ist in Höhe von 2.000 Euro gerechtfertigt, wenn es sich um ein kostenloses Forum handelt, in dem allgemeine Themen diskutiert werden, die auch bei anderen Forenanbietern zu finden sind.

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12. März 2014

Im Falle unverlangter Werbe-Emails ist ein Streitwert in Höhe von EUR 4.000,- angemessen

Beschluss des OLG Hamm vom 11.04.2013, Az.: 9 W 23/13

Das mehrfache unaufgeforderte Zusenden von Werbepost stellt regelmäßig einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Ist der Eingriff als gering zu bewerten, beispielsweise, wenn es sich um lediglich vier Werbe-Emails innerhalb eines knappen halben Jahres handelt, so ist ein Streitwert in Höhe von EUR 4.000,- angemessen, da hierdurch das Interesse des Klägers auf Unterlassen der Belästigung angemessen berücksichtigt wird.

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17. Januar 2014

Streitwert bei Verstoß gegen „Novel-Food-Verordnung“ 10.000,- €

Urteil des OLG Celle vom 23.04.2013, Az.: 13 W 32/13

Der Streitwert bei einem  Unterlassungsanspruch von Wettbewerbsverstößen der „Novel-Food-Verordnung“ ist mit 10.000,- € festzusetzen. Das Landgericht hatte den Streitwert noch mit lediglich 2.000,- € bewertet und auf die Streitwertbeschwerde des Antragstellers einen Vortrag zu den Unternehmensverhältnissen gefordert. Obwohl ein solcher Vortrag seitens des Antragstellers nicht erfolgte, ist regelmäßig davon auszugehen, dass diese jedenfalls im „normalen, durchschnittlichen Bereich“ liegen und daher beim Streitwert keine Abweichung nach unten gerechtfertigt ist. Zudem ist Gegenstand des Verfahrens die Verletzung einer Vorschrift, die dem Schutz der Gesundheit der Verbraucher dient.

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26. Februar 2013

Streitwert bei Bilderklau für eBay-Auktion

Beschluss des OLG Nürnberg vom 04.02.2013, Az.: 3 W 81/13 Bei der Streitwertbemessung wegen Fotografien, die aus einer eBay-Auktion von einem Dritten ohne Einräumung der Nutzungsrechte erfolgte, muss der Wert des verletzten Rechts sowie Umfang und Ausmaß der Verletzung und das Verschulden des Verletzers, genannt Angriffsfaktor, berücksichtigt werden. Auf den Erlös des abgelichteten Artikels kann dagegen nicht abgestellt werden, auch weil dieser bei eBay oftmals großen Schwankungen unterliegt. Regelmäßig kann ich solchen Fällen der unberechtigten Nutzung bei Privatverkäufen ein Aufschlag von 100% für das Ausbleiben der Nennung des Urhebers addiert werden.
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