Inhalte mit dem Schlagwort „Streitwert“

22. Oktober 2012

Streitwert bei ungenehmigter Verwendung von Fotos auf eBay

Beschluss des OLG Hamm vom 13.09.2012, Az.: I-22 W 58/12

Für die ungenehmigte Verwendung eines Lichtbildes durch private oder kleingewerbliche Dritte ist ein Lizenzschaden in Höhe von 450 € anzusetzen. Die bisher üblicherweise angewandten Regelstreitwerte in Höhe von 6.000 € für eine ungenehmigte Verwendung, sind jedoch für die Fälle von lediglich zeitlich begrenzter Verwendung (hier: Produktbild auf eBay), nicht mehr angemessen. Vielmehr ist zur Berechnung des Streitwertes der geltend gemachte Lizenzschaden zu verdoppeln, mithin 900 €.

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27. Juni 2011

2.500 Euro als maximaler Streitwert bei rechtswidrigem Musikupload

Urteil des AG Düsseldorf vom 05.04.2011, Az.: 57 C 15740/09

Das AG Düsseldorf entschied bezüglich einer Urheberrechtsverletzung durch rechtswidrigen Upload in einer p2p-Musiktauschbörse, dass der vom Kläger angesetzte Streitwert von 10.500 Euro entschieden zu hoch sei.  Vielmehr wurde für den Upload eines einzigen Musiktitels ein Streitwert von lediglich 2.500 Euro für angemessen erachtet. 
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24. Januar 2011

30.000 EUR Streitwert für die „Brockhaus Enzyklopädie multimedial“

Urteil des AG Magdeburg vom 12.05.2010, Az.: 140 C 2323/09

Bei einer Filesharing-Angelegenheit wurde der Streitwert für die "Brockhaus Enzyklopädie multimedial" im Rahmen einer Gebührenklage auf 30.000 EUR festgesetzt und der Klägerseite die angefallenen Anwaltskosten in Höhe von 853,00 EUR zugesprochen. Insbesondere wurde durch das Gericht nicht beanstandet, dass die Klägerin als Schadensersatz den doppelten Verkaufspreis der "Brockhaus Enzyklopädie multimedial", nämlich 3.275,58 EUR, geltend gemacht hat.

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25. August 2010

Reduzierter Streitwert bei teilweiser berechtigter Abmahnung

Urteil des OLG Stuttgart vom 10.12.2009, Az.: 2 U 51/09 Bei einer nur teilweise berechtigten Abmahnung ist der zu Grunde zu legende Streitwert nicht in eine Quote aus berechtigter und berechtigter Abmahnung zu teilen. Vielmehr ist ein einheitlicher reduzierter Streitwert für den berechtigten Teil der Abmahnung anzunehmen.

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20. Mai 2010

Streitwertbestimmung bei unzulässiger Telefonwerbung und fehlender Widerrufsbelehrung

Beschluss des KG Berlin vom 09.04.2010, Az.: 5 W 3/10

Die Höhe des Streitwerts einer Unterlassungsklage ist an dem Interesse des Klägers an einer Unterbindung weiterer gleichartiger Verstöße zu bemessen. Bei unerbetener Telefonwerbung handelt es sich um einen massiven Angriff auf Verbraucherinteressen, die das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Angerufenen und dessen Privatsphäre in nicht hinzunehmender Weise missachtet. Ein Streitwert in Höhe von 30.000 € ist hier angemessen. Bei einer nur im Detail fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist ein Streitwert von 7.500 € anzusetzen.
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11. März 2010

6000 € Streitwert für ein Foto

Beschluss des LG Köln vom 13.01.2010, Az.: 28 O 688/09 Wer auf einer Internetseite ein Foto unerlaubt verwendet, muss bei einem Gerichtsverfahren mit einem Streitwert von 6000 € rechnen. Das legte das LG Köln mit Beschluss vom 13.01.2010 fest. Im vorliegenden Fall verwendete die Beklagte ohne entsprechende Zustimmung des Klägers, dem Rechteinhaber, ein Lichtbild im Rahmen der Auktionsplattform "eBay". Das Gericht hält den Streitwert für das streitgegenständliche Foto in Höhe von 6000 € für angemessen, da dem Urheber ein berechtigtes Interesse an der effektiven Abwehr von Rechtsverstößen zugesprochen werden müsse.
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25. Januar 2010

Streitwertbemessung bei Unterlassungsansprüchen in Wettbewerbssachen

Beschluss des OLG Celle vom 04.12.2009, Az.: 13 W 95/09

Der Streitwert in einem einstweiligen Verfügungsverfahren ist in der Regel niedriger anzusetzen als der Streitwert des Hauptsacheverfahrens. Das einstweilige Verfügungsverfahren dient dazu, bis zur Klärung im Hauptsacheverfahren, einen Streitfall vorläufig zu regeln. Daher soll, sofern keine besonderen Umstände vorliegen, der Streitwert des Verfügungsverfahrens gegenüber dem Hauptsacheverfahrens um ein Drittel reduziert werden.
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15. Dezember 2009

Gegenstandswert geografische Herkunftsangabe

Beschluss des BPatG vom 02.10.2009, Az.: 30 W (pat) 78/06

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren über die beantragte Eintragung einer geografischen Herkunftsangabe beträgt im Regelfall 20.000 €. Bei mehreren Einsprüchen gegen die Eintragung kann ein Gegenstandswert von 25.000 € angemessen sein.
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30. Oktober 2009

Dreifacher Wert der geltend gemachten Kosten ist als Streitwert angemessen

Beschluss des Schlewig-Holsteinischen OLG vom 09.07.2009, Az.: 6 W 12/09

Der Streitwert orientiert sich allgemein an dem Interesse der gerichtlichen Durchsetzung des geltend gemachten Anspruchs. Die Festsetzung auf den dreifachen Wert der geltend gemachten Lizenzkosten für eine unbefristete Lizenz zur Nutzung des betroffenen Kartenausschnitts im Internet ist angemessen. Eine höhere Festsetzung lässt sich auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Abschreckung oder Nachahmungsgefahr rechtfertigen.
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