Inhalte mit dem Schlagwort „Strom“

29. November 2021 Top-Urteil

„Inbox Advertising“: Nur mit Einwilligung der Nutzer

Laptop mit E-Mail-Symbol
Urteil des EuGH vom 25.11.2021, Az.: C-102/20

Der EuGH hat entschieden, dass das sogenannte „Inbox Advertising“ als Nachricht zur Direktwerbung einzustufen ist, weshalb eine Einwilligung der betreffenden Nutzer notwendig ist. Beim „Inbox Advertising“ werden den Nutzern Werbeeinblendungen in ihren privaten E-Mail-Postfächern angezeigt. Die Werbeanzeigen erscheinen in der Liste der E-Mails der Nutzer und unterscheiden sich optisch von diesen nur dadurch, dass das Datum durch die Angabe „Anzeige“ ersetzt wird, dass kein Absender angezeigt wird und der Text grau hinterlegt ist. Ob im konkreten Fall tatsächlich eine Einwilligung der Nutzer vorlag, muss nun der BGH klären.

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18. Dezember 2020

Werbung mit „grünem Regionalstrom“ stellt irreführende Werbung dar

Eine Hand hält eine Sprechblase mit der Aufschrift Werberecht
Urteil des OLG Schleswig vom 03.09.2020, Az.: 6 U 16/19

Werbeaussagen über „grünen Regionalstrom“ stellt eine irreführende Werbung dar, wenn der gelieferte Strom objektiv betrachtet nicht unmittelbar aus der Anlage desjenigen Betreibers stammt, mit dem der Verbraucher den Energielieferungsvertrag abgeschlossen hat, sondern der Anlagenbetreiber den erzeugten Strom lediglich in das allgemeine Stromnetz einspeist.

Auch die Aussage, dass die Beklagte grünen Strom vermittele, sei unlauter, weil der beworbene Strom nicht nur aus Anlagen in räumlicher Nähe des Verbrauchers stamme.

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12. September 2011

„Primaklimastrom“ für Alle!

Beschluss des BPatG vom 10.08.2011, Az.: 26 W (pat) 6/11

Das Zeichen "Primaklimastrom" ist für die beanspruchten Waren- und Dienstleistungsklassen nicht eintragungsfähig, da es an der Unterscheidungskraft fehlt und zudem ein Freihaltebedürfnis vorliegt. Das Zeichen "Primaklimastrom" wird vom relevanten Verkehrskreis für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen als Sachhinweis auf klimafreundlich erzeugten elektrischen Strom und dessen umweltgerechten Verbrauch aufgefasst. Zugleich muss die Verwendung dieses Zeichens in der Funktion eines Sachhinweises für Wettbewerber der Anmelderin möglich bleiben.
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02. September 2011

Werbe-SMS nur bei ausdrücklicher Einwilligung

Beschluss des OLG Köln vom 12.05.2011, Az.: 6 W 99/11

Für die Zusendung von Werbe-SMS ist eine ausdrückliche Einwilligung notwendig. Es liegt keine mutmaßliche Einwilligung vor, wenn die Nummer eines Mobiltelefonanschlusses (für den Werbenden erkennbar) ohne Einverständnis des Anschlussinhabers weitergegeben wird und der Werbende davon aus geht der Anschlussinhaber sei (wegen enger persönlicher Beziehungen zwischen den auf Verbraucherseite Beteiligten) mit der Weitergabe der Nummer durch den Dritten einverstanden.
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04. August 2011

Werbung für ein Kernkraftwerk unter Ausnutzung der Wertschätzung von erneuerbaren Energien ist unlauter

Urteil des LG Berlin vom 05.05.2011, Az.: 91 O 35/11

Es handelt sich um eine irreführende Werbung, wenn der unzutreffende Eindruck erweckt wird, dass Kernkraftanlagen im Zusammenhang mit Windkraftanlagen stehen und ähnlich gute Umwelteigenschaften aufweisen. Dieser Eindruck wird beim Verbraucher hervorgerufen, wenn im Rahmen einer Werbeanzeige fälschlich eine räumliche Nähe zwischen Windkraftanlagen und einer Kernkraftanlage hergestellt wird, eine prominente Überschrift eine Zusammenarbeit suggeriert und der Inhalt der Anzeige diesen Eindruck unterstreicht.
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29. Dezember 2010

Unzulässige AGB-Klauseln bei Stromversorgungsverträgen

Urteil des LG München I vom 05.08.2010, Az.: 12 O 3478/10 Eine Garantie, nach der ein Anbieter immer mindestens 1 Cent billiger als der Grundversorger ist, ist dann unzulässig, wenn der Anbieter nach Preiserhöhungen des Grundversorgers seine Preise ebenfalls erhöhen kann. Dabei wird der Kunde unangemessen benachteiligt, da er keinen Einblick in die Preise des Grundversorgers hat und sein Anbieter ihm Preise diktieren kann.
Ebenfalls unzulässig ist eine Klausel mit Entbindung von der Leistungspflicht des Stromversorgers bei höherer Gewalt, wenn nicht auch gleichzeitig der Verbraucher über die Entbindung von seiner Zahlungspflicht informiert wird.
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