Patentrechtsverletzung durch Sturmgewehr
Das LG Düsseldorf hat über einen patentrechtlichen Streit bei Waffen entschieden: Die Klägerin ist Inhaberin eines Patents über die Ausgestaltung eines Waffenverschlusssystems, welches insbesondere eine Öffnung für eine schnelle Wasserableitung beinhaltet. Indem die Beklagte dieses Verschlusssystem bei ihrem Sturmgewehr „Haenel CR 223“ benutzte, hat sie das Patent verletzt. Das LG Düsseldorf sah mithin Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Rechnungslegung, Rückruf und Vernichtung Schadensersatz und Restschadensersatz gegen die Beklagte gegeben.