Inhalte mit dem Schlagwort „StVO“

09. Februar 2016

„Blitzer-App“ verstößt gegen StVO

Smartphone hängt in einer Saugnapfhalterung an der Windschutzscheibe eines Autos und wird von einer Hand bedient
Beschluss des OLG Celle vom 03.11.2015, Az.: 2 Ss (OWi) 313/15

Installiert ein Fahrzeugführer auf seinem Smartphone eine sogenannte „Blitzer-App“, die dazu geeignet ist, auf Verkehrsüberwachungsmaßnahmen hinzuweisen und vor mobilen und/oder stationären Geschwindigkeitsmessungen zu warnen, und benutzt er diese App während der Fahrt, so verstößt er gegen § 23 Abs. 1b Satz 1 StVO. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass ein Smartphone vornehmlich zur Kommunikation bestimmt ist, da der Fahrzeugführer seinem Smartphone durch die Installation und Nutzung der App aktiv und zielgerichtet eine bestimmte Zweckbestimmung gibt.

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22. Juli 2014

Vertrieb von Fahrzeugteilen ohne E-Prüfzeichen wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Hamm vom 11.03.2014, Az.: 4 U 127/13

Fehlt bei einer angebotenen "Soffitte", die auch als Kennzeichenbeleuchtung einsetzbar ist, das erforderliche amtliche Prüfzeichen, so liegt ein Wettbewerbsverstoß vor. Auch multifunktional einsetzbare Bauteile, die außerhalb des KFZ-Bereichs verwendbar sein können, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein. So ist allein die objektive Verwendungsmöglichkeit des Bauteils maßgeblich. Im Interesse der Verkehrssicherheit soll verhindert werden, dass nicht mit Prüfzeichen versehene Fahrzeugteile, bei denen die Gefahr mangelhafter Ausführung besteht, in den Verkehr gebracht werden.

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