Veröffentlichung von Subventionen
Beschluss des VG Karlsruhe vom 19.05.2009, Az.: 10 K 932/09
Die Veröffentlichung von gezahlten Subventionen und deren Empfänger kann in das Datenschutzgrundrecht eingreifen. Allerdings ist dies durch ein berechtigtes öffentliches Interesse gerechtfertigt. Dazu gehören eine transparente Verwendung öffentlicher Mittel sowie eine wirtschaftliche Haushaltsführung. Die Höhe der ausgezahlten Summe lässt dabei nur einen Rückschluss auf die bewirtschaftete Fläche zu.