Inhalte mit dem Schlagwort „Suchergebnis“

19. Juli 2018 Top-Urteil

Amazon-Suche: Ergebnisse dürfen auch vom Marken-Suchbegriff abweichende Produkte anzeigen

Laptop-Symbol, auf dessen Bildschirm eine Lupe abgebildet ist
Urteil des BGH vom 15.02.2018, Az.: I ZR 138/16

a) Derjenige, der eine Internetseite technisch betreibt und für die dort vorgehaltene seiteninterne Suchmaschine verantwortlich ist, benutzt Marken als Schlüsselwörter im Rahmen seiner eigenen kommerziellen Kommunikation, wenn er die Auswahl der in einer Trefferliste angezeigten Suchergebnisse aufgrund einer automatisierten Auswertung des Kundenverhaltens veranlasst und die Anbieter der in den Ergebnislisten angezeigten Waren auf den Inhalt der Trefferliste keinen Einfluss nehmen können.

b) Kann ein normal informierter und angemessen aufmerksamer Internetnutzer bei einer Trefferliste, die von einer seiteninternen Suchmaschine nach Eingabe eines mit einer Marke identischen Zeichens als Suchwort erzeugt wird, nicht oder nur schwer erkennen, ob die dort beworbenen Waren oder Dienstleistungen vom Inhaber der Marke oder von einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen oder vielmehr von einem Dritten stammen, ist die herkunftshinweisende Funktion der Marke beeinträchtigt.

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10. April 2018

Doch kein Sexualstraftäter: Google-Snippet erweckt falschen Eindruck

Finger zeigt auf Mann, der den Kopf in die Hände stützt
Urteil des OLG Köln vom 25.01.2018, Az.: 15 U 57/17

Eine anhand eines Algorithmus erfolgte Zusammenstellung eines Suchmaschinenergebnisses bestehend aus Überschrift und davon inhaltlich unabhängigem „Snippet“ kann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen. Das Snippet zeigt bei Suchergebnissen unterhalb der Überschrift einen Ausschnitt der sich auf der Seite befindlichen Inhalte. In vorliegendem Fall war nach Eingabe des Namens des Klägers in der Überschrift eines Suchergebnisses auf einen „nicht therapierbaren Sexualstraftäter“ - eine Meldung, die nichts mit dem Kläger zu tun hatte - und im Snippet auf den sich „derzeit in B in Sicherungsverwahrung“ befindenden Kläger hingewiesen worden. Durch die konkrete Kombination wurde fälschlicherweise der Eindruck erweckt, es handle sich beim Kläger um einen nicht therapierbaren Sexualstraftäter. Der Umstand, dass ein Internetuser den hervorgerufenen Eindruck durch Anklicken und Lesen der verlinkten Seite beseitigen kann, ändert am eingetretenen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht nichts.

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03. Mai 2017

Verletzung von Markenrechten durch die Produktsuchmaschine einer Internetseite

Suchfeld auf einem virtuellen Bildschirm, der mit einem Finger bedient wird
Beschluss des OLG Hamburg vom 27.06.2016, Az.: 3 W 49/16

Zeigt eine Produktsuchmaschine nach Eingabe eine Markenbezeichnung alle Ergebnisse an, die die Suchbegriffe unabhängig davon, ob sie als Marke oder in Alleinstellung, wie z.B. beschreibend oder als Abkürzung, verwendet werden, wird der angesprochene Verkehr regelmäßig davon ausgehen, dass die Suche nach der Marke erfolgreich war. Folglich liegt eine markenmäßige Verwendung und damit eine Markenrechtsverletzung vor. Ferner besteht auch Verwechslungsgefahr, da die Verbindung der hinter der Marke und der jeweils gesondert angegeben Marke stehenden unterschiedlichen Unternehmen unklar bleibt und damit die Herkunftsfunktion der Verfügungsmarke betroffen ist.

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19. Januar 2016

Suchergebnis auf Amazon kann Markenverletzung darstellen

Lupe und Einkaufswagen symbolisieren eine Shopping-Suchfunktion
Urteil des OLG Köln vom 20.11.2015, Az.: 6 U 40/15

Werden bei der Eingabe eines Markenkennzeichens in die Amazon-Suchleiste auch Konkurrenzprodukte angezeigt, so verletzt dies die Rechte an der Marke zulasten deren Inhaber, wenn ein ausdrücklicher Hinweis darauf fehlt, dass die angezeigten Ergebnisse ausschließlich Produkte anderer Hersteller darstellen. Der Plattformbetreiber haftet in diesem Fall als Mittäter. Erfolgt die Verknüpfung der Begriffe dabei anhand eines Algorithmus, so kann sich der Betreiber von Amazon nicht darauf berufen, dass er die Zeichen als Plattformbetreiber nicht selbst benutze, weil er die Suchmaschine, anders als bei reinen Suchmaschinen, zur Bewerbung der auf Amazon eingestellten Angebote einsetzt und die Anzeige der rechtsverletzenden Produkte auf seiner Tätigkeit als Plattformbetreiber beruht.

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23. Juni 2015 Top-Urteil

Google muss Suchergebnis mit Unternehmenspersönlichkeitsrechtsverletzung löschen

Ein Internetfeld für die Sucheingabe, das ein Finger berührt. Der Hintergrund ist blau
Beschluss des OLG München vom 27.04.2015, Az.: 18 W 591/15

Ergebnisse einer Suchmaschine, bei deren Inhalt es sich um unwahre Tatsachenbehauptungen handelt, die geeignet sind das Ansehen eines Unternehmens in der Öffentlichkeit zu schädigen, müssen vom Betreiber der Suchmaschine aus der Ergebnis-Liste entfernt werden.

Konkret ging es um einen Blog-Eintrag, dessen Inhalt beim Durchschnittsleser den Eindruck erweckt, die Staatsanwaltschaft ermittle wegen Betrugs gegen das im Zusammenhang genannte Unternehmen. Tatsächlich handelt es sich jedoch um Ermittlungen wegen Kapitalanlagebetrugs, was - so das Oberlandesgericht - einen erheblichen Unterschied darstelle. Damit sieht das Gericht das Unternehmenspersönlichkeitsrecht des Unternehmens verletzt und der entsprechende Beitrag ist zu entfernen.

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02. Februar 2015

Google haftet als Störer bei Rechtsverletzung

Lupe vor dem Wort "Suchen" in Google-Farben
Urteil des LG Heidelberg, Az.: 2 O 162/13

Der Betreiber einer Internetsuchmaschine haftet für die Verbreitung persönlichkeitsverletzende Inhalte als Störer, wenn er nach Kenntniserlangung der Rechtverletzung und nach Ablauf einer angemessenen Prüffrist einen solchen Inhalt nicht aus den Ergebnissen der Suchmaschine entfernt. Auf die Haftungsbeschränkung des § 10 Satz 1 TMG kann sich der Betreiber der Suchmaschine nicht berufen, weil er mit der Sortierung und Anzeige von Suchergebnissen in einer bestimmten Reihenfolge eigene Informationen zur Nutzung bereithält.

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25. Juni 2014

Rangfolge beim Anzeigen von Apps in App-Stores

Beschluss des OLG Hamburg vom 19.06.2013, Az.: 5 W 31/13

Die Beeinflussung durch die Verwendung einer fremden Marke zur Anzeige seiner eigenen App in einem App-Store, sodass die App als Suchergebnis in der Rangfolge früher angezeigt wird, ist wettbewerbswidrig, wenn dies eine gezielte Behinderung darstellt und es anderen Wettbewerbern unmöglich gemacht wird, sich mit lauteren Methoden im Wettbewerb gegenüber ihren Kunden angemessen zu verwirklichen.

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10. Juni 2014

Markenverletzung durch Treffer auf der Trefferliste von Google

Urteil des OLG Braunschweig vom 02.04.2014, Az.: 2 U 44/12

Werden mit einer internen Suchmaschine einer Internetseite Suchanfragen gespeichert, verarbeitet, sowie das Ergebnis dann anderen Nutzern als Suchvorschlag zur Verfügung gestellt und die Daten dadurch externen Suchmaschinen wie Google zugänglich gemacht, so muss sich der Betreiber der Internetseite das in der Trefferliste von Google angeführte Suchergebnis und die dadurch verursachte Markenverletzung zurechnen lassen. Denn durch die Verarbeitung der Nutzerdaten wird das Suchergebnis bei Google entscheidend beeinflusst, da die Seiten andernfalls von Google nicht gefunden würden.

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09. Mai 2014

Zur Ausnutzung der Wertschätzung einer bekannten Marke durch „keyword advertising“

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 10.04.2014, Az.: 6 U 272/10

Die Verwendung einer bekannten Marke als Keyword für die Werbeanzeige eines Dritten - in der Weise, dass bei Eingabe der Marke in die Suchmaske bei Google eine Anzeige des Dritten erscheint, in welcher die fremde Marke selbst nicht genannt wird - stellt eine unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft und der Wertschätzung der bekannten Marke dar, wenn die unter der Marke angebotenen Waren oder Dienstleistungen durch die Anzeige in ein negatives Licht gerückt werden. Dies ist dann der Fall, wenn das Angebot des Markeninhabers aufgrund des Inhalts der Anzeige aus Sicht eines Durchschnittsverbrauchers als stark überteuert erscheint.

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