Inhalte mit dem Schlagwort „Suchmaschine“
Google-Treffer stellt keine wettbewerbswidrige Werbung dar
Lichtbild muss nach Abgabe einer Unterlassungserklärung komplett von Servern gelöscht werden
Wird der Betreiber einer Webseite wegen eines Urheberrechtsverstoßes abgemahnt, weil er unzulässigerweise ein Lichtbild öffentlich zugänglich macht und zusätzlich aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, künftig das Bild nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen, stellt sich die Frage, was der Betroffene unternehmen muss, um dieser Pflicht nachzukommen, insbesondere um die Verwirklichung der Vertragsstrafe zu verhindern. Dies hatte das OLG Karlsruhe in einem aktuellen Urteil von September 2012 zu entscheiden.
Speicherung eines Lichtbildes rechtfertigt Vertragsstrafe

Ein Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung, in der sich eine Partei dazu verpflichtet, auf die weitere Nutzung eines Lichtbildes im Internet zu verzichten, liegt bereits dann vor, wenn die entsprechende Datei weiterhin auf einem Server gespeichert und abrufbar, folglich die abstrakte Möglichkeit der Erreichbarkeit des Bildes durch Eingabe der betreffenden URL weiterhin vorhanden ist. Entscheidend ist, ob das Bild auch ohne genaue Kenntnis der URL aufgefunden werden kann, beispielsweise über den Einsatz von Suchmaschinen.
Werbung mit „20 Songs gratis“ irreführend, wenn keine Titel aus Datenbank angeboten werden
„POWER BALL“ – Verantwortlichkeit eines Unternehmens von Suchmaschinenergebnissen
Urteil des BGH vom 04.02.2010, Az.: I ZR 51/08
Gibt ein Unternehmen in einer bestimmten Zeile seiner Internetseite, von der es weiß, dass eine Internetsuchmaschine (hier: Google) auf die dort angegebenen Wörter zugreift, zusammen mit seiner Produktkennzeichnung eine Bezeichnung an (hier: power ball), die mit der Marke eines Dritten (hier: POWER BALL) verwechselbar ist, ist es dafür verantwortlich, dass die Internetsuchmaschine die Kennzeichen zusammen als Treffer anführt.Kein Eilverfahren gegen Suchmaschinenbetreiber
Grenzen der Störerhaftung von Suchmaschinenbetreibern
Beschluss des Hanseatischen OLG Hamburg vom 13.11.2009, Az.: 7 W 125/09
Suchmaschinenbetreiber haften dann als Störer für Persönlichkeitsrechtsverletzungen, wenn sie ihre Prüfpflichten verletzen. Diese werden ab Kenntnis ausgelöst, weshalb keine Pflicht besteht, ohne Anlass alle Suchergebnisse auf rechtswidrige Inhalte zu untersuchen. Dies würde das Begrenzungskriterium der Zumutbarkeit überschreiten. Der Betreiber kann nicht verpflichtet werden, den Namen ganz aus dem Suchangebot zu entfernen, es kann nur ein Unterlassungsanspruch bezüglich des Nachweises rechtswidriger Fundstellen bestehen.
Anwaltskanzlei Hild & Kollegen erwirkt bundesweit wohl erste einstweilige Verfügung wegen „Klickbetrug“
Beschluss des LG Hamburg vom 09.11.2009, Az.: 312 O 671/09
Mit dem von der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen erwirkten Beschluss des LG Hamburg vom 09.11.2009 (Az.: 312 O 671/09) wird es einem Unternehmen bundesweit wohl zum ersten Mal gerichtlich verboten, systematisch die von einem Mitbewerber geschalteten Google AdWords Anzeigen in schädigender Absicht zu klicken bzw. klicken zu lassen.Suchmaschinen und Links mit verletzenden Inhalten