Inhalte mit dem Schlagwort „Suchmaschinen“

12. August 2010

„POWER BALL“ – Verantwortlichkeit eines Unternehmens von Suchmaschinenergebnissen

Urteil des BGH vom 04.02.2010, Az.: I ZR 51/08

Gibt ein Unternehmen in einer bestimmten Zeile seiner Internetseite, von der es weiß, dass eine Internetsuchmaschine (hier: Google) auf die dort angegebenen Wörter zugreift, zusammen mit seiner Produktkennzeichnung eine Bezeichnung an (hier: power ball), die mit der Marke eines Dritten (hier: POWER BALL) verwechselbar ist, ist es dafür verantwortlich, dass die Internetsuchmaschine die Kennzeichen zusammen als Treffer anführt.
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10. August 2010

Google-Thumbnails – keine Urheberrechtsverletzung

Urteil des BGH vom 29.04.2010, Az.: I ZR 69/08

Durch die Anzeige von Vorschaubildern im Rahmen der Bildersuche einer Internetsuchmaschine werden diese öffentlich zugänglich gemacht. Dabei ist die Anzeige dieser Vorschaubilder kein die Benutzung rechtfertigendes Zitat, da es keinen über das Zugänglichmachen hinausgehenden Zitatzweck verfolgt. Sichert der Berechtigte jedoch seine im Internet veröffentlichten Bilder nicht gegen den Zugriff von Suchmaschinen und erleichtert er darüber hinaus noch deren Auffindbarkeit, liegt seitens des Berechtigten eine schlichte Einwilligung zur Anzeige dieser Bilder in Thumbnails vor.
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12. Juli 2010

Öffentlich zugängliche Fotos dürfen von Personensuchmaschinen grundsätzlich verwendet werden

Urteil des LG Hamburg vom 16.06.2010, Az.: 325 O 448/09

Das Landgericht Hamburg entschied, dass die Personensuchmaschine "123people.de" im Internet öffentlich zugängliche Fotos verwenden und publizieren darf. Es kann objektiv von einem konkludenten Einverständnis des Abgebildeten ausgegangen werden, wenn dieser sein Foto nicht gegen den Zugriff von Personensuchmaschinen gesperrt hat.
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12. Mai 2010

Keine Duldungspflicht des Markeninhabers bei Google-AdWords

Beschluss des EuGH vom 26.03.2010, Az.: C-91/09 Verwendet ein Dritter eine geschützte Marke als Keyword bei Google-AdWords ohne dabei deutlich zu machen, von wem die beworbene Sache oder Dienstleistung stammt, so ist dies unzulässig. Der Markeninhaber kann dann die Nutzung seiner Marke verbieten, wenn für einen Google-Nutzer die herkunftsweisende Werbefunktion nicht erkennbar und somit beeinträchtigt ist.
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29. April 2010

Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuche bei Google

Pressemitteilung Nr. 93/2010 des BGH zum Urteil vom 29.04.2010, Az.: I ZR 69/08

Durch eine Suchmaschine angezeigte verkleinerte Vorschaubilder (Thumbnails) verletzten das Urheberrecht des Rechteinhabers nicht. Sperrt der Rechteinhaber den Inhalt seiner Internetseite nicht für den Zugriff durch Suchmaschinen, ist dieser mit der Anzeige seiner Werke im Rahmen der Bildersuche der Suchmaschine einverstanden. Werden durch Dritte widerrechtlich eingestellte Bilder in der Bildersuche angezeigt, haftet ein Suchmaschinenbetreiber erst ab Kenntniserlangung der Rechtswidrigkeit der von ihm gespeicherten Informationen.
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23. März 2010 Top-Urteil

Google AdWords

Verschiedene Wörter in weißer Schrift auf schwarzen Hintergrund zum Thema Internet
Urteile des EuGH vom 23.03.2010, Az.: C-236/08, C-237/08, C-238/08

Die Internetwerbung (sog. Keyword-Advertising) mit Google AdWords stellt keine Markenverletzung dar, wenn fremde Marken als Schlüsselwörter (Keywords) von den Werbekunden verwendet werden. Voraussetzung ist, dass der durchschnittliche Internetbenutzer erkennen kann, von wem die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen stammen. Für Google selbst stellt die Anzeigenschaltung keine Benutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr dar.

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15. Januar 2010

Unvollständige Preisangaben bei Preissuchmaschinen wettbewerbswidrig

Urteil des BGH vom 16.07.2009, Az.: I ZR 140/07 Bei einer Werbung für Waren in Preisvergleichslisten einer Preissuchmaschine dürfen die zum Kaufpreis hinzukommenden Versandkosten nicht erst auf der eigenen Internetseite des Werbenden genannt werden, die mit dem Anklicken der Warenabbildung oder des Produktnamens erreicht werden kann.
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04. Januar 2010

Gegen Bildersuche kein einstweiliges Verfahren

Beschluss des LG Hamburg vom 16.10.2009, Az.: 308 O 557/09 Grundsätzlich muss es der Urheber von Motiven nicht hinnehmen, dass seine Abbildungen widerrechtlich über eine Bildersuchmaschine genutzt werden. Jedoch muss er sein Begehren auf Unterlassung des Suchmaschinenbetreibers im gewöhnlichen Erkenntnisverfahren durchsetzen und kann sich nicht des Verfahrens des einstweiligen Rechtschutzes bedienen. Denn das Eilverfahren gegen einen Suchmaschinenbetreiber setzt für diesen eine unverhältnismäßige Belastung dar. Im Erkenntnisverfahren hingegen kann das rechtliche Problem ebenso geklärt werden, ohne dass für einen der Beteiligten eine unverhältnismäßige Belastung entstünde.
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04. Januar 2010

Kein Eilverfahren gegen Suchmaschinenbetreiber

Beschluss des LG Hamburg vom 21.10.2009, Az.: 308 O 565/09 Im Verfahen des einstweiligen Rechtsschutzes stellt das Verbot für einen Suchmaschinenbetreiber, einzelne Abbildungen nicht mehr zu nutzen, eine unverhältnismäßige Belastung da. Denn dem Antragsteller ist es zuzumuten, sein Begehren im gewöhnlichen Erkenntnisverfahren zu verfolgen. Hier kann der Betreiber der Suchmaschine Vollstreckungsschutz beantragen, was für ihn eine geringere Belastung darstellt als ein Verbot im Rahmen einer einstweiligen Verfügung.
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