Inhalte mit dem Schlagwort „Suchmaschinen“
Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Bildersuche
Grenzen der Störerhaftung von Suchmaschinenbetreibern
Beschluss des Hanseatischen OLG Hamburg vom 13.11.2009, Az.: 7 W 125/09
Suchmaschinenbetreiber haften dann als Störer für Persönlichkeitsrechtsverletzungen, wenn sie ihre Prüfpflichten verletzen. Diese werden ab Kenntnis ausgelöst, weshalb keine Pflicht besteht, ohne Anlass alle Suchergebnisse auf rechtswidrige Inhalte zu untersuchen. Dies würde das Begrenzungskriterium der Zumutbarkeit überschreiten. Der Betreiber kann nicht verpflichtet werden, den Namen ganz aus dem Suchangebot zu entfernen, es kann nur ein Unterlassungsanspruch bezüglich des Nachweises rechtswidriger Fundstellen bestehen.
Anwaltskanzlei Hild & Kollegen erwirkt bundesweit wohl erste einstweilige Verfügung wegen „Klickbetrug“
Beschluss des LG Hamburg vom 09.11.2009, Az.: 312 O 671/09
Mit dem von der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen erwirkten Beschluss des LG Hamburg vom 09.11.2009 (Az.: 312 O 671/09) wird es einem Unternehmen bundesweit wohl zum ersten Mal gerichtlich verboten, systematisch die von einem Mitbewerber geschalteten Google AdWords Anzeigen in schädigender Absicht zu klicken bzw. klicken zu lassen.Google Books: „Dem Ziel ein großes Stück näher“
Suchmaschinen und Links mit verletzenden Inhalten
Nicht für jeden einsehbar
Es ist bei der beanstandeten Wettbewerbshandlung ausreichend, dass die Wettbewerber durch die Handlung, hier Suchmaschinen zu beeinflussen und entgeltliche Werbeaufträge zu erhalten, miteinander in Wettbewerb getreten sind. Bei der Einflussnahme auf Suchmaschinen zum Abfangen von Besuchern ist ein bloßes Hinlenken zur eigenen Seite wettbewerbskonform. Die Technik, des versteckten Textes, der für Nutzer nicht, für Suchmaschinen jedoch einsehbar ist, ist eine nicht mehr tolerable Suchmaschinenmanipulation, insbesondere wen man dadurch vermeintlich leere Informationsseiten über den Mitbewerber betreibt.
Keywords nur für Markeninhaber?
Auch der österreichische Oberste Gerichtshof beschäftigt sich mit der Frage, ob die Verwendung einer Marke als Keyword in der Werbung auf den Trefferlisten von Suchmaschinen dem Markeninhaber vorbehalten sein soll, und legt diese dem EuGH zur Vorabentscheidung vor. Des weiteren ist fraglich, ob eine Verwechslungsgefahr auszuschließen sei, wenn die Werbung als solche gekennzeichnet sei und/oder nicht in der Trefferliste aufgeführt werde
Verwendung fremder Marken im Metatag
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 03.03.2009, Az.: 6 W 29/09
Wird in einem Metatag eine fremde Marke verwendet, ist darin nicht unbedingt eine markenmäßige Benutzung zu sehen. Wenn sich aus der Trefferliste, die nach Eingabe des Suchbegriffs in die Suchmaschine erscheint, ergibt, dass der im Metatag benutzte Begriff nicht auf Herkunft von Waren oder Dienstleistungen eines fremden Unternehmens hinweisen soll, liegt kein Markenrechtsverstoß vor.