Ermittlung von IP-Adressen via Software muss zuverlässig sein
Beschluss des OLG Köln vom 07.09.2011, Az.: 6 W 82/11
Eine Rechtsverletzung kann einer IP-Adresse nur dann zugeordnet werden, wenn es offensichtlich ist, dass sie von dem besagten Anschluss begangen wurde. Wird zur Erfassung der IP-Adressen ein Such- und Überwachungsprogramm eingesetzt, so muss diese Software zuverlässig sein. Dies ist nur dann der Fall, wenn durch Untersuchungen nachgewiesen werden kann, dass die Software die IP-Adressen nicht fehlerhaft ermittelt. Ein bloßer Nachweis, dass die Rechtsverletzungen zutreffend ermittelt wurden, genügt hingegen nicht.
WeiterlesenEine Rechtsverletzung kann einer IP-Adresse nur dann zugeordnet werden, wenn es offensichtlich ist, dass sie von dem besagten Anschluss begangen wurde. Wird zur Erfassung der IP-Adressen ein Such- und Überwachungsprogramm eingesetzt, so muss diese Software zuverlässig sein. Dies ist nur dann der Fall, wenn durch Untersuchungen nachgewiesen werden kann, dass die Software die IP-Adressen nicht fehlerhaft ermittelt. Ein bloßer Nachweis, dass die Rechtsverletzungen zutreffend ermittelt wurden, genügt hingegen nicht.