Inhalte mit dem Schlagwort „Süßigkeiten“

25. November 2021

Auf Süßigkeitenpackung ist genaue Stückzahlangabe nötig

Bunte Bonbons
Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 02.11.2021, Az.: 6 A 10695/21

Werden Süßigkeiten so verkauft, dass in einer Verpackung mehrere, nochmals einzeln verpackte Süßigkeiten enthalten sind, muss der Hersteller auf der Verpackung angeben, wie viele einzeln verpackte Süßigkeiten in der Packung enthalten sind. Für Verbraucher:innen sei dies ein wichtiger Informationswert, so das OVG Rheinland-Pfalz, da sie so besser abschätzen können, wie viele Packungen zu bestimmten Anlässen gekauft werden müssen. Auch helfe die Angabe den Verbraucher:innen bei einer umweltbewussten Kaufentscheidung.

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29. Dezember 2010

„Schwarze Eule“ keine schutzfähige Wortmarke für Süßigkeiten

Beschluss des BPatG vom 29.11.2010, Az.: 25 W (pat) 195/09 Die Bezeichnung "Eule" hat für Süßigkeiten lediglich beschreibenden Charakter, da deren Verkauf in Tierform allgemein üblich ist. Gleiches gilt für die Bezeichnung "schwarz", die auf Schokolade, Fruchtauszüge oder Lakritze hinweist. Die Marke "Schwarze Eule" würde darum nicht mit einem bestimmten Hersteller in Verbindung gebracht und ist folglich freihaltebedürftig.
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07. August 2009

Dropje: „Erwachsenenlakritz, kein Kinderlakritz“

Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.07.2009, Az.: I-20 U 11/09

Das Inverkehrbringen von Lakritzerzeugnissen mit einem Salmiak-Gehalt von mehr als 2 % bis 7,99 % bedarf nach deutschem Lebensmittelrecht einer Ausnahmegenehmigung. Der allseits bekannte Werbeslogan "Haribo macht Kinder froh und Erwachsene ebenso" und die kinderbezogene Aufmachung der Verpackung stehen im Widerspruch zu dem Verpackungshinweis "Erwachsenenlakritz, kein Kinderlakritz" und stellen eine Irreführung gem. § 5 UWG dar.
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