Inhalte mit dem Schlagwort „Supermarkt“

03. Januar 2022 Top-Urteil

Warnhinweise und Schockbilder: Auch auf Abbildung der Zigarettenpackung

Zigaretten mit Warnhinweisen
Urteil des EuGH vom 09.12.2021, Az.: C-370/20

Warnhinweise und Schockbilder müssen nicht nur auf Zigarettenpackungen sichtbar sein. Auch auf jedem Bild, das Kunden mit Zigarettenpackungen assoziieren, müssen derartige Warnungen zu sehen sein. Dies entschied der EuGH. Konkret ging es um einen Fall, bei dem die gewählte Zigarettenpackung direkt auf Einkaufsband fällt, nachdem die Marke ausgewählt wurde. Warnhinweise waren auf den Auswahltasten des Automaten nicht zu sehen.

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08. Oktober 2024

„20 % Rabatt auf alle Ostersüßwaren […]“: Einschränkung des Wortes „alle“ mittels Fußnote nicht rechtmäßig

Stapel mit Zeitungen
Urteil des OLG Nürnberg vom 23.07.2024, Az.: 3 U 392/24 UWG

Entgegen der Vorinstanz entschied das OLG Nürnberg, dass die in einem Supermarktprospekt abgedruckte Blickfangwerbung "20% Rabatt auf alle Ostersüßwaren [...]" eine eindeutig falsche Werbebezeichnung ist, wenn tatsächlich nicht alle Ostersüßwaren aller Marken dieses Supermarktes von dieser Aktion eingeschlossen sind. Eine Berichtigung der Werbung mittels einer Fußnote ändere daran nichts. Begründet wird dies damit, dass der Begriff "alle" von einem Durchschnittsverbraucher unzweifelhaft als Begriff verstanden wird, der keine Relativierungen enthält. Das Argument der Beklagten, dass ein Verbraucher bei einer solchen offensichtlich gesetzten Fußnote, die vor dem Begriff "alle" erscheint, zuerst die Fußnote und dann den restlichen Werbetext liest, vermag beim OLG nicht zu überzeugen.

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20. August 2020

BGH ruft EuGH zu Warnhinweisen beim Zigaretten-Verkauf an

Hand zieht Bankkarte durch den Schlitz eines Zigarettenautomats
BGH, PM zum Beschluss vom 25.06.2020, Az.: I ZR 176/19

Der Streit um Warnhinweise auf Zigarettenautomaten im Kassenbereich geht in die nächste Runde. Nachdem auch die Berufung gegen das abweisende Urteil des Landgerichts ohne Erfolg blieb, landete die Sache beim BGH. Dieser sieht sich jedoch aktuell nicht zur Entscheidung fähig, sondern ruft zunächst den EuGH an. Dieser soll unter anderem klären, ob gesundheitsbezogene Warnhinweise im Sinne der Tabak-Richtlinie (2014/40/EU) verdeckt werden, wenn die gesamte Zigarettenpackung durch einen Warenautomaten verdeckt wird.

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13. September 2019 Kommentar

Erneute Verhandlung möglich? 23.760 Kilo Limetten Beweis genug: Morrison Supermarkets verliert im Streit um „morrisonsfresh.com“

Grüne Limetten in Kiste
Entscheidung vor der WIPO im UDRP-Verfahren vom 11.05.2019, Case No. D2019-0645

Im Streit um die Domain „morrisonsfresh.com“ zog der britische Supermarkt-Gigant „Wm Morrison Supermarkets PLC“ den Kürzeren. Beide Parteien trugen stichhaltige Beweise vor, die sich im Ergebnis sogar die Waage hielten. Dass dann freilich nicht auf Übertragung entschieden werden kann ist nur logisch. Weit bemerkenswerter ist jedoch eine im Zuge des Verfahrens vom entscheidenden Mediator angedeutete Möglichkeit: Das zukünftige Verhalten der Parteien könne unter gewissen Voraussetzungen die Grundlage für ein erneutes Übertragungsgesuch sein.

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06. August 2018

Supermärkte müssen keine Schockbilder an Zigarettenautomaten anbringen

Zigaretten mit Warnhinweisen
Urteil des LG München I vom 05.07.2018, Az.: 17 HK O 17753/17

Das Angebot von Zigaretten an Supermarktkassen mittels eines Zigarettenautomaten, der die gesetzlich vorgeschriebenen gesundheitsbezogenen Warnhinweise auf den Packungen vollständig verdeckt, stellt nicht grundsätzlich einen Wettbewerbsverstoß dar. Ebenso wenig kann es zu beanstanden sein, wenn die Verpackungen der Zigaretten auf dem Automaten symbolisch so dargestellt sind, dass die erforderlichen Warnhinweise nicht zu sehen sind. Der Verbraucher nimmt die Warnhinweise zur Kenntnis, wenn er die Sortenwahltaste betätigt und die gewählte Schachtel erhält. Im Supermarkt kann der potentielle Kunde diese Hinweise noch in seiner Entscheidungsfindung vor dem Kauf berücksichtigen, womit ihm auch keine wesentlichen Informationen vorenthalten werden.

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29. Juli 2013

2 mm Schriftgröße reichen aus

Urteil des BGH vom 07.03.2013, Az.: I ZR 30/12 Eine Grundpreisangabe für in Supermärkten angebotene Waren kann auch dann noch als deutlich lesbar im Sinne von § 1 Abs. 6 Satz 2 PAngV anzusehen sein, wenn die dabei verwendete Schriftgröße nur 2 Millimeter beträgt.
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