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06. Mai 2014 Urteil des BGH vom 17.10.2013, Az.: I ZR 41/12Die Bestimmungen der § 88 Abs. 1, § 89 Abs. 1 und § 92 Abs. 1 UrhG sind Auslegungsregeln und kommen als Maßstab einer Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht in Betracht.
Weiterlesen 07. November 2012 Urteil des BGH vom 10.05.2012, Az.: I ZR 145/11 a) Dem Urheber kann ein grob fahrlässiges Verhalten im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB nicht allein aufgrund fehlender Marktbeobachtung angelastet werden.
b) Hat der Urheber aufgrund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für einen Anspruch nach § 32a Abs. 2 Satz 1 UrhG, kann er diesen Anspruch aber noch nicht beziffern, weil er hierzu noch Angaben des Dritten benötigt, gegen den sich der Anspruch richtet, ist ihm regelmäßig die Erhebung einer Stufenklage zuzumuten, um die Verjährung zu hemmen.
c) Die Synchronisationsleistungen eines Synchronsprechers für die Person eines Hauptdarstellers eines Kinofilms sind üblicherweise nicht derart marginal, dass der Anwendungsbereich des § 32a UrhG generell ausgeschlossen ist.
Weiterlesen 18. August 2011 Urteil des KG Berlin vom 29.06.2011, Az.: 24 U 2/10 Ein Synchronsprecher hat keinen Anspruch auf eine Nachvergütung gemäß § 32a Abs. 2, Abs. 1 UrhG, wenn seine Leistung im Verhältnis zum Gesamtwerk einen untergeordneten Beitrag darstellt.
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