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03. September 2009

Fristlose Kündigung nach Missbrauch von Zugriffsrechten

Urteil des LAG München vom 08.07.2009, Az.: 11 Sa 54/09

Kommt ein Arbeitnehmer durch seine Stellung als Systemadministrator im Rahmen eines gezielten und von seiner Aufgabenstellung nicht gedeckten Recherche-Vorgangs an private Email-Dokumente des Mitgeschäftführers und legt diese dem Geschäftsführer vor, bringt er damit die Absicht zum Ausdruck, dem Verfasser der Emails illoyales Verhalten nachzuweisen. So ein Missbrauch von Zugriffsrechten innerhalb der Systemadministration rechtfertigt eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung.
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