Inhalte mit dem Schlagwort „Täter“

11. September 2020

Familie kann sich in Hinblick auf den illegalen Download eines Films über eine Tauschbörse nicht entlasten

MyVideo auf einem Laptop
Pressemitteilung Nr. 37 zum Urteil des AG München vom 20.08.2019, Az.: 114 C 22559/17

Eine Familie kann sich hinsichtlich des illegalen Download-Angebots eines Films in einer Tauschbörse nicht entlasten. Die beklagte Inhaberin eines Internetanschlusses stritt den illegalen Download des Films „Für immer Single?“ ab. Der betroffene Computer könne von jedem in der Familie genutzt werden, was aber für den fraglichen Zeitpunkt auszuschließen sei. Deshalb müsse es sich um einen selbständigen Datentransfer oder einen Hackerangriff gehandelt haben. Das Gericht wies darauf hin, dass der Anschlussinhaber im Falle einer Rechtsverletzung eine sekundäre Darlegungslast trage. Es seien konkrete Nachforschungen erforderlich, auch wenn hierbei ein Familienmitglied als Täter benannt werden müsste. Deshalb müsse die Anschlussinhaberin Schadensersatz leisten.

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21. August 2017 Kommentar

Verpächter einer Domain haftet unter Umständen auch für Wettbewerbsverstöße des Pächters

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Kommentar zum Urteil des LG Aachen vom 27.01.2017, Az.: 42 O 127/16

Als Betreiber einer Suchmaschine oder auch einer Webseite hat man es nicht immer leicht. Denn bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen sind die entsprechenden Inhalte grundsätzlich auf etwaige Verstöße hin zu überprüfen. Doch wie ist es als Verpächter einer Domain, wenn darüber ein Rechtsverstoß festgestellt wird? Das Landgericht Aachen hatte über diese Frage zu entscheiden und weicht hiermit von der Rechtsprechung des BGH ab.

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05. Juni 2015

Betreiberhaftung eines öffentlich zugänglichen WLAN-Netzwerkes

Tasse mit Aufdruck FREE Wi-Fi, WLAN
Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 17.12.2014, Az.: 217 C 121/14

Der Betreiber eines öffentlich zugänglichen WLAN-Anschlusses kann nicht für Filesharing-Verstöße haftbar gemacht werden. Eine Täterschaft scheidet aus, da nicht nur der Anschlussinhaber selbst seinen Internetzugang nutzt, sondern auch andere Personen Zugang haben. Weiterhin scheidet die Haftung als Störer aus. Da der Anbieter eines öffentlichen WLAN Access-Provider ist, kommen diesem Haftungsprivilegien des § 8 TMG zugute.

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09. März 2015

Zur Widerlegung der Tätervermutung und zur Störerhaftung bei Filesharing

Gelbe Taste mit einer Sprechblase "Filesharing", die sich innerhalb einer grauen Tastatur befindet
Beschluss des LG Bielefeld vom 08.09.2014, Az.: 20 S 76/14

Die Tätervermutung zu Lasten des Anschlussinhabers bei Filesharing kann widerlegt werden, wenn dieser vorträgt, dass andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbstständigen Zugang zum Internetanschluss hatten und damit als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen. Eine Störerhaftung kommt lediglich bei missbräuchlicher Nutzung des Anschlusses durch außenstehende Dritte sowie bei Verletzung von Prüfungspflichten in Betracht.

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22. Dezember 2014

Zur Tätervermutung und Störerhaftung bei Filesharing vom Familienanschluss

Urteil des AG Düsseldorf vom 25.11.2014, Az.: 57 C 1312/14

Die tatsächliche Vermutung der Alleinnutzung des Anschlusses zu Lasten des Anschlussinhabers bei Filesharing ist bereits widerlegt, wenn weitere Personen, wie der Ehepartner oder volljährige Kinder, freien Zugriff auf den Internetzugang hatten. Die abstrakte Zugriffsmöglichkeit genügt unabhängig von der tatsächlichen Nutzung für den Wegfall der Vermutung. Eine umfangreiche Recherche- oder Aufklärungspflicht hinsichtlich einer nachträglichen Feststellung der Person des Täters innerhalb der Familie trifft den Anschlussinhaber im Rahmen der sekundären Darlegungslast nicht. Mangels Aufsichts- und Überwachungspflichten gegenüber dem Ehepartner und volljährigen Kindern scheidet auch eine Störerhaftung des Anschlussinhabers aus.

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23. Juli 2014

Keine Haftung des Ferienwohnungsvermieters für Filesharing seiner Gäste

Urteil des AG Hamburg vom 24.06.2014, Az.: 25b C 924/13

Ein Vermieter von Ferienwohnungen haftet grundsätzlich nicht für Urheberrechtsverletzungen, die über den Internetanschluss der Ferienwohnung durch Urlaubsgäste begangen wurden. Eine Haftung als Störer scheidet jedenfalls dann aus, wenn der Vermieter die Gäste über die rechtmäßige Nutzung des Internetanschlusses belehrt hat und das Gäste-WLAN ordnungsgemäß gesichert war. Hierbei ist es nicht nötig, die Belehrung an die jeweilige Nationalität des Mieters anzupassen. Weiter kann sich der Vermieter auf das Haftungsprivileg des § 8 Abs. 1 S. 1 TMG für Access-Provider berufen.

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30. Dezember 2009

Urheberrechtsverletzungen durch Foto-Upload bei Pixum

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 10.12.2008, Az.: 5 U 224/06

Erscheinen Bilder, die erkennbar von einem Dritten hochgeladen wurden, als Angebotsbestandteil - etwa mit einer Bestellmöglichkeit versehen - im Internet, so hat sich der Angebotsbetreiber diese Bilder zu eigen gemacht und haftet für Urheberrechtsverletzungen als Täter. Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Rechtezusicherung reicht in einem solchen Fall nicht aus um die Haftung auf eine bloße Störerhaftung zu beschränken. Der Anbieter muss sich selbst des Vorliegens der erforderlichen Rechte vergewissern.
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