Wort-Bild-Marke „Bolschoi Staatsballett“ ist nicht zulässig
Beschluss des BPatG vom 14.10.2013, Az.: 27 W (pat) 38/13 Die Wort-Bild-Marke „Bolschoi Staatsballett“ ist nicht eintragungsfähig. Es handelt sich hierbei um eine täuschende Angabe, weil unter dem Begriff „Staatsballett“ eine staatliche Trägerschaft erwartet wird. Etwas anderes würde sich nur dann ergeben, wenn der Verbraucher eine solche Bezeichnung nicht ernst nehmen kann.
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