Falsche Darstellung der Rechtsprechung in Filesharing-Abmahnschreiben kann Betrug darstellen
Es kann einen Betrug darstellen, wenn dem Empfänger eines Abmahnschreibens wegen Filesharing aufgrund einer darin erfolgten, falschen Darstellung der Rechtsprechung vorgespiegelt wird, dass er sich in einer derart ausweglosen Situation befindet und die Annahme des Vergleichsvorschlags die für ihn wirtschaftlich günstigste Möglichkeit darstellt. Darin ist eine Täuschung über die objektive Rechtslage zu sehen. Die Annahme eines solchen Vergleichsvorschlags ist dann arglistig herbeigeführt und begründet keinen Zahlungsanspruch.