Inhalte mit dem Schlagwort „Tafelschokolade“

23. Juli 2020 Top-Urteil

Sieg für Ritter Sport – Ende der „Schokoladenschlacht“!

gemischte Schokoladensorten
Pressemitteilung Nr. 93/2020 zu den Beschlüssen des BGH vom 23.07.2020, Az.: I ZB 42/19, I ZB 43/19

„Quadratisch. Praktisch. Gut.“ Es ist offiziell: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ausschließlich Ritter Sport quadratisch bleiben darf. So findet ein jahrzehntelanger Patentrechtsstreit zwischen Milka und Ritter Sport ein Ende. Mit dem bekannten Werbeslogan wird zwar eine Vermarktungsstrategie verfolgt, allerdings verleiht die quadratische Form der Verpackung der Schokolade keinen wesentlichen Wert, sodass ein markenrechtlicher Schutz besteht. Begründet wurde diese Entscheidung dahingehend, dass der bekannte Werbeslogan zwar dazu führen kann, dass die Kaufentscheidung der Verbraucher beeinflusst wird, letztendlich habe die Form aber keinen künstlerischen Wert und führe auch nicht zu Preisunterschieden.

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30. Oktober 2017

Ritter Sport – Quadratisch, praktisch, markengeschützt

quadratische Schokoladentafel
Pressemitteilung Nr. 162/2017 zu den Beschlüssen des BGH vom 18.10.2017, Az.: I ZB 105/16, I ZB 106/16

Markenschutz können insbesondere auch dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware selbst genießen. Die Schutzfähigkeit ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn die konkrete Form allein durch die Art der Ware bedingt ist. Ob dieses Ausschlusskriterium jedoch auf die bekannte Verpackung der hier gegenständlichen Ritter Sport Schokolade zutrifft, blieb dahingestellt, da die quadratische Form selbst jedenfalls keine wesentliche Gebrauchseigenschaft von Schokolade im Allgemeinen ist. Die erfolgte Löschungsanordnung wurde somit aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung an das Bundespatentgericht zurückverwiesen.

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07. Februar 2017

Markenschutz von quadratischen Schokoladentafelverpackungen

Quadratische Schokoladentafel
Beschluss des BPatG vom 04.11.2016, Az.: 25 W (pat) 78/14

In einem markenrechtlichen Löschungsverfahren können nicht nur Warenformen, sondern auch Warenverpackungsformen auf Schutzhindernisse überprüft werden. Das gilt nicht nur für notwendige Verpackungen, sondern auch für sog. Warenumverpackungen, die die Form der Ware deutlich erkennen lassen. Im Hinblick auf die beanspruchte Ware „Tafelschokolade“ ist eine dreidimensionale, quadratische Verpackungsgestaltung gem. § 3 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG nicht markenfähig und deshalb zu löschen.

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15. November 2011

„Quadratisch. Praktisch. Gut.“ – nur nicht für Milka

Urteil des LG Köln vom 30.06.2011, Az.: 31 O 478/10 Milka darf Tafelschokolade nicht weiter in einer länglichen Verpackung, die mittig getrennt werden kann, sodass zwei Quadrate daraus entstehen, vertreiben. Die entstehende Quadratform lässt die farbliche Gestaltung in den Hintergrund rücken und verletzt das Markenrecht von Ritter Sport, wo seit den 1930er Jahren Tafelschokolade in dieser Form produziert und stark beworben wird.

Update: Die Entscheidung wurde im Berufungsverfahren vom OLG Köln gekippt, inzwischen ist das Verfahren beim BGH anhängig.
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