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05. September 2017

Bemessung des Ordnungsgeldes durch Festsetzung von Tagessätzen

Schriftzug Ordnungsgeld
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 22.06.2017, Az.: 6 W 49/17

Es ist grundsätzlich möglich, Ordnungsgeld nach § 890 ZPO durch die Festsetzung von Tagessätzen in entsprechender Anwendung von strafrechtlichen Vorschriften zu bestimmen. Hierbei muss jedoch vom Gericht zudem die zur Ahndung erforderliche Tagessatzanzahl sowie die Höhe der verhängten Ersatzordnungshaft angeführt werden, heruntergerechnet auf einen Tag.

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