Inhalte mit dem Schlagwort „Tageszeitung“

28. Juli 2017

Fernwärmeanbieter müssen auf ihrer Homepage keine Preise veröffentlichen

Thermostat liegt auf Grundriss neben Euromünzen
Urteil des OLG Hamm vom 18.05.2017, Az.: 4 U 150/16

Fernwärmeanbieter müssen auf ihrer Homepage keine konkreten Preisangaben veröffentlichen, solange es sich nicht um ein Angebot im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV handelt. Zwar sind gem. § 1 Abs. 4 AVBFernwärmeV die allgemeinen Versorgungsbedingungen sowie die dazugehörigen Preisangaben in geeigneter Weise öffentlich bekannt zu geben. Hierfür genügt allerdings bereits die Veröffentlichung in einer lokalen Tageszeitung bzw. ein Aushang im regionalen Heizwerk. Auch so kann die für den Verbraucherschutz erforderliche Transparenz geschaffen werden.

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25. Juni 2014

Veröffentlichung von Bildwerken in Tageszeitung und E-Paper rechtfertigt nur eine Vergütung für den Fotografen

Urteil des OLG Zweibrücken vom 03.04.2014, Az.: 4 U 208/12

Das Einverständnis eines Bildurhebers in die Veröffentlichung seiner Bildwerke gilt grundsätzlich nur insoweit, als der Urheber auch in die jeweilige Veröffentlichungsart zugestimmt hat. Es ist allerdings davon auszugehen, dass ein Fotograf, der einen Nutzungsvertrag mit einer Tageszeitung über die Verwendung der von ihm gefertigten Bilder in der Zeitung abgeschlossen hat, hierbei auch stillschweigend seine Einwilligung in eine Veröffentlichung seiner Bilder in der E-Paper-Ausgabe der Tageszeitung erteilt, ohne hierfür eine weitere Vergütung zu erhalten. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Fotograf von beiden Veröffentlichungen weiß, diesen Umstand stillschweigend hingenommen hat und in der Vergangenheit hiefür nie eine zusätzliche Vergütung verlangt hat.

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14. Oktober 2013

Unzulässige Äußerungen in der Presse mit wahrheitswidrigen Behauptungen

Urteil des LG Heidelberg vom 28.08.2013, Az.: 1 S 12/13 Für einen persönlichkeitsrechtsverletzenden Eingriff ist es nicht erforderlich, dass der Betroffene namentlich erwähnt wird, solange er nach dem Inhalt weiterhin identifiziert und mit diesem in Verbindung gebracht werden kann. Die undifferenzierten und bewusst wahrheitswidrigen Behauptungen in einer Zeitung, dass seit Jahren an einem Hotel erfolglos „herumsaniert“ wird, die Fassade im gesamten Zeitraum durch ein Baugerüst verdeckt sei und die städtischen Gestattungsgebühren hierfür „in die Tausende gehen müssen“, unterliegen nicht mehr dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit.
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23. August 2013

Bessere Bezahlung für freie Journalisten

Urteil des LG Köln vom 17.07.2013, Az.: 28 O 695/11 Freie Journalisten haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung, die sich auf der Grundlage der Gemeinsamen Vergütungsregeln für freie hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen berechnet.
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26. Oktober 2012

75.000 Euro Strafe für Pädophilieverdacht im Internet

Urteil des OLG Dresden vom 03.05.2012, Az.: 4 U 1883/11 Der Artikel "ein Krimi aus dem Leipziger Sumpf" auf der Internetplattform www.stern.de, in dem ein Pädophilieverdacht geäußert wird, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffen dar. Aufgrund der Schwere des Eingriffs kann dieser nur durch eine Geldentschädigung ausgeglichen werden. Die Grenzen der Verdachtsberichterstattung werden nämlich dann überschritten, wenn die Behauptungen als sichere Tatsachen dargestellt werden. Den Lesern muss vielmehr eindeutig mitgeteilt werden, dass es sich um einen bloßen Verdacht handelt und vor Veröffentlichung muss dem Betroffenen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Die Höhe der Geldentschädigung bei Internetveröffentlichungen ist dabei jedoch nicht höher anzusetzen als bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen in einer gedruckten Tageszeitung. Auch sind für die Höhe der Geldentschädigung weder die Anzahl der Seitenaufrufe noch die Platzierung des Artikels im Internetportal von Bedeutung.
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11. Oktober 2011

Es kommt nicht alleine auf die Größe an!

Urteil des OLG Köln vom 15.07.2011, Az.: 6 U 50/11 Für die in einer Tageszeitung abgedruckte Werbeanzeige bedarf es keiner Mindestschriftgröße von 6pt. Es kommt bei einer kleineren Schriftgröße vielmehr darauf an, ob bestimmte Umstände vorliegen, die die Deutlichkeit des Schriftbildes in seiner Gesamtheit fördern und auch ohne besondere Konzentration und Anstrengung lesbar sind.
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