Verkehrssicherungspflichten bei Tanzveranstaltungen
Urteil des HansOLG Hamburg vom 05.09.2012, Az.: 8 U 160/11 Der Beschaller einer Tanzveranstaltung in einem Einkaufszentrum ist verpflichtet, die Lautsprecher gegen Verschieben und Umstürzen zu sichern. Bei einer solchen Tanzveranstaltung ist damit zu rechnen, dass Gegenstände vor allem bei Veranstaltungen, die nicht dem üblichen Betrieb entsprechen, von Unbeteiligten zumindest verschoben werden und somit eine Gefahr für die anderen Besucher darstellen. Vorliegend musste der Beschaller ein Schmerzensgeld und Schadensersatz leisten, da ein von einer Brüstung stürzender Lautsprecher Besucher verletzt hatte.
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