Inhalte mit dem Schlagwort „Tatsache“

25. Juli 2019

Begriff „Plagiat“ – Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung?

Tastatur_Taste_Original_Plagiat_Finger_500px
Urteil des LG Frankfurt vom 14.03.2019, Az.: 2-03 O 440/18

Wie das Wort „Plagiat“ eingeordnet wird, hängt vom Gesamtkontext der Äußerung ab. Wichtig sind dabei der Empfängerhorizont, sowie konkrete und überprüfbare Anknüpfungspunkte. Im vorliegenden Fall entschied das LG Frankfurt, dass es sich um eine Tatsachenbehauptung handelt, da sich die Äußerung auf ganz konkrete Textstellen eines Buches bezieht. Außerdem ist die Übernahme von einem Buch in ein anderes ohne Quellenangabe dem Beweis zugänglich. Die Klägerin hat jedoch einen Unterlassungsanspruch, da der Beklagte seiner Darlegungs- und Beweislast bzgl. dieser Tatsache nicht nachkommt.

Weiterlesen
26. Juni 2015

Kein Schadensersatz für negative Bewertung

Sternchen mit Checkkästchen und eine Hand, die einen roten Stift hält, Sternchenbewertung
Beschluss des OLG München vom 12.02.2015, Az.: 27 U 3365/14

Eine negative Produktbewertung im Internet begründet nur dann einen Schadensersatzanspruch, wenn die Unwahrheit der Behauptung vom Onlinehändler bewiesen werden kann. Dies gilt jedoch nur, wenn es sich bei der Bewertung um eine Tatsachenbehauptung handelt, da Werturteile als Meinungsäußerung grundsätzlich geschützt sind und keinerlei Ansprüche begründen. Hinsichtlich der Äußerung eines Verbrauchers, dass eine im Internet vorzufindende Montageanleitung falsch ist, muss bewiesen werden, dass der Inhalt der Anleitung korrekt ist.

Weiterlesen
08. Dezember 2009

Der „beschissene“ oder „verarschte“ Kunde – Was ist zulässig?

Beschluss des LG Frankfurt am Main vom 26.09.2008, Az.: 3-11 O 63/05

Ein Telekommunikationsunternehmen welches seine Mitbewerber in einem Werbegespräch mit einem potentiellen Kunden des "Bescheißens" bezichtigt handelt unzulässig. Durch eine solche Aussage entsteht beim Verbraucher der Eindruck, dass der Mitbewerber den Kunden betrügt. Ein "Verarschen" jedoch erweckt eben diesen herabsetzenden Eindruck nicht. Es ergibt sich vielmehr, dass jemand veralbert oder zum Narren gehalten wird, ohne dass dadurch ein Schaden entsteht.
Weiterlesen
08. Juni 2009

Der Tatsachenkern muss stimmen

Urteil des OLG Hamm vom 17.03.2009, Az.: 4 U 184/08

Screenshots stellen keinen schlüssigen Vortrag für das Bestehen eines Onlineangebots dar und können daher kein Wettbewerbsverhältnis begründen. Eine gebotene journalistische Berichterstattung liegt außerhalb des wettbewerbsmäßigen Geschehens. Wird abei mittelbar eine Meinungsäußerung wiedergegeben, ist es ausreichend, wenn sie im Zusammenhang mit der äußeren Erscheinung steht, also der Tatsachenkern der Aussage erwiesen ist.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a