Inhalte mit dem Schlagwort „Tatsachenbehauptung“

24. Juni 2016 Top-Urteil

Zulässigkeit von Meinungsäußerungen bei bestehenden Wettbewerbsverhältnissen

Meinungsfreiheit Straßenschild
Urteil des BGH vom 17.12.2015, Az.: I ZR 219/13

Zielt eine Meinungsäußerung auf einen Mitbewerber ab und dient zugleich einem wettbewerbsrechtlichen Zweck, so unterliegt sie strengeren Zulässigkeitsanforderungen, als nach allgemein bekannten Grundsätzen. Auch Äußerungen, die noch nicht die Grenze zur unzulässigen Schmähkritik übersteigen, können wettbewerbsrechtlich eine unzulässige Herabsetzung des Konkurrenten darstellen.

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07. Juli 2023

Auskunftsrecht über Bestandsdaten bei Google Maps

Person sitzt am Laptop
Beschluss des OLG Nürnberg vom 17.07.2019, Az.: 3 W 1470/19

Ein Auskunftsanspruch nach § 14 III TMG gegenüber einem Diensteanbieter wie Google besteht bei Erforderlichkeit zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche wegen Verletzung absolut geschützter Rechte aufgrund rechtswidriger Inhalte. Eine Ein-Stern-Bewertung ohne wirkliche Erläuterung reicht dafür nicht aus. Sie ist als Meinungsäußerung mangels Schmähcharakter oder Erfüllung eines Straftatbestandes grundsätzlich zulässig. Denn zum Recht der freien Meinungsäußerung gehört auch, eine Meinung ohne nähere Erklärung aussprechen zu dürfen.

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14. Juni 2022

Einfluss gesetzlicher Definitionen auf das Verständnis von Werbebehauptungen

Eine Hand hält ein Schild mit der Aufschrift Werberecht
Urteil des OLG Nürnberg vom 24.05.2022, Az.: 3 U 4652/21

Ein Unternehmen, das Krankenfahrten anbietet, darf nicht mit dem gesetzlich definierten Begriff "Krankentransporte" werben. Das OLG Nürnberg begründet seine Entscheidung damit, dass sich das Verständnis der Verbraucher nach der gesetzlichen Definition richte, welche deshalb davon ausgehen könnten, das Unternehmen hätte eine Genehmigung für Krankentransporte. Versteht ein Durchschnittsverbraucher die unwahre Angabe dennoch richtig, könnte es an der geschäftlichen Relevanz der Irreführung mangeln, da die Täuschungseignung keine Irreführungsvoraussetzung sei.

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02. März 2022

Auch scharf formulierte Kritik ist nicht rechtswidrig

Bewertung mit einem Stern auf blauem Hintergrund
Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 16.02.2022, Az.: 9 U 134/21

Ein Immobilienmakler ging vor Gericht gegen eine kritische Internetbewertung über ihn selbst vor. In dieser wurde er u.a. als „arrogant und wenig hilfsbereit“ beschrieben. Das OLG entschied jedoch, dass diese Bewertung nicht rechtwidrig sei. Es handelte sich bei der Bewertung um eine Äußerung, die von der Meinungsfreiheit geschützt ist und diese hat bei einer Interessenabwägung gegenüber dem Schutz des sozialen Geltungsanspruchs des Maklers überwogen. Außerdem sei laut Gericht zu bedenken, dass der Makler aktiv den Auftritt im Online-Bewertungsportal gesucht hat, weswegen Kritik in gewissen Maßen auch „ertragen“ werden muss.

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31. August 2021

Bewerbung eines Arzneimittels als „Must-Have“ irreführend?

Medikamente in Einkaufswagen
Beschluss des OLG Hamburg vom 12.01.2021, Az.: 3 U 49/20

Wird ein Arzneimittel als "Must-Have" beworben, muss dies nicht zwingend als Allein- oder Spitzenstellungsbehauptung qualifiziert werden. Zu diesem Ergebnis kam das Gericht in einem Fall, in dem ein Allergie-Medikament als "Must-Have" beworben wurde. Zugleich war ein Model mit einem Kleid aus Baumrinde abgebildet. Nach Ansicht des Gerichts sei die Werbung nicht irreführend, da die Bezeichnung "Must-Have" in Verbindung mit der Darstellung als Hinweis auf die Modebranche verstanden werden könne.

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22. Juni 2021

„Riesigen Shitstorm geerntet“ – Meinung oder Tatsachenbehauptung?

Zwei gelbe Ortsschilder mit der Aufschrift Opinion und der Aufschrift Fact.
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 11.05.2021, Az.: 16 W 8/21

Die Antragsgegnerin veröffentlichte auf ihrer Webseite einen Beitrag in Bezug auf die Antragstellerin und schrieb darin, dass diese "einen riesigen Shitstorm geerntet" habe. Entgegen der Ansicht des LG Frankfurt a. M. handelt es sich nach Auffassung des OLG Frankfurt a. M. bei einer solchen Aussage nicht um eine zulässige Meinungsäußerung, sondern um eine unwahre Tatsachenbehauptung. Der Begriff "riesiger Shitstorm" verlange aus Sicht des durchschnittlichen Lesers mehr als nur wenige kritische Einzelstimmen. Der Antragstellerin stehe daher ein Unterlassungsanspruch zu.

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06. Februar 2020

Versand eines Bildes per Mail stellt Verbreiten dar

Tastatur mit einem Würfel, worauf das typische Mail-Kennzeichen abgeblidet ist
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 26.06.2019, Az.: 2-03 O 402/18

Wird auf einem Portal wie Xing ein Profilbild eingestellt, bedeutet dies nicht, dass in die weitere Verwendung i.S.d. § 22 KUG eingewilligt wird. Wird ein solches Bildnis von Dritten per E-Mail verschickt, liegt eine Verbreitung gem. §§ 22, 23 KUG vor, die ohne Einwilligung grundsätzlich nicht erlaubt ist. Weiter entschied das Gericht, dass eine zulässig erhobene Klage nicht unzulässig wird, wenn die Anschrift nachträglich geändert wird. Die angegebene Anschrift muss außerdem nicht zwingend die Wohnanschrift sein, es genügt eine Adresse, unter der der Kläger wahrscheinlich anzutreffen ist.

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25. Juli 2019

Begriff „Plagiat“ – Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung?

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Urteil des LG Frankfurt vom 14.03.2019, Az.: 2-03 O 440/18

Wie das Wort „Plagiat“ eingeordnet wird, hängt vom Gesamtkontext der Äußerung ab. Wichtig sind dabei der Empfängerhorizont, sowie konkrete und überprüfbare Anknüpfungspunkte. Im vorliegenden Fall entschied das LG Frankfurt, dass es sich um eine Tatsachenbehauptung handelt, da sich die Äußerung auf ganz konkrete Textstellen eines Buches bezieht. Außerdem ist die Übernahme von einem Buch in ein anderes ohne Quellenangabe dem Beweis zugänglich. Die Klägerin hat jedoch einen Unterlassungsanspruch, da der Beklagte seiner Darlegungs- und Beweislast bzgl. dieser Tatsache nicht nachkommt.

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09. Juli 2019

Wettbewerbsrechtliche Einstufung einer herabsetzenden Äußerung

Hand schreibt mit Kreide Meinungsfreiheit auf Tafel
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 28.03.2019, Az.: 6 U 203/18

Die Äußerung, ein Mitbewerber habe „eine ganze Reihe von vertraglichen Pflichten“ zu erledigen, ist als Werturteil und nicht als Tatsachenbehauptung anzusehen. Eine solche Äußerung ist auch nicht als unlautere Herabsetzung nach § 4 Nr. 1 UWG anzusehen, wenn dieser ein Schreibens des Mitbewerbers an einen Dritten vorausgegangen ist, in dem Seitens des Mitbewerbers die Verletzung vertraglicher Pflichten durch den Äußernden aufgestellt wurden. In einem solchen Fall führt die erforderliche Gesamtabwägung aller Güter und Interessen zu einer Verneinung einer unlauteren Herabsetzung, sodass auch kein Unterlassungsanspruch nach § 4 Nr. 1 UWG besteht.

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08. Juli 2019

Facebook muss ursprünglich als „Hassrede“ gelöschten Post wieder einstellen

Facebook Logo
Pressemitteilung zum Urteil des OLG Oldenburg vom 01.07.2019, Az.: 13 W 16/19

Facebook wurde im Eilverfahren verpflichtet, einen zunächst als „Hassrede“ eingestuften und gelöschten Post wieder auf der Plattform einzustellen. In dem Post hatte ein Facebook-Nutzer ein Mitglied des Zentralrats der Muslime kritisiert und diesen als „feige“ bezeichnet. Nach Ansicht des OLG Oldenburg ist die Bewertung einer Handlung als „feige“ jedoch nicht als rechtswidrig einzustufen, sondern als eine zulässige Meinungsäußerung. Facebook müsse im Einzelfall zwischen dem Persönlichkeitsrecht einer Person und dem Schutz der Meinungsfreiheit abwägen. Im vorliegenden Fall sei die Grenze zur „Hassrede“ noch nicht überschritten.

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13. November 2018

Keine Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils bei Verstoß gegen negative Meinungsfreiheit

Urteil des Bundesgerichtshofs
Urteil des BGH vom 19.07.2018, Az.: IX ZB 10/18

Die Vollstreckung eines Urteils, welches der verurteilten Fernsehanstalt aufgibt, eine nach Ansicht des Gerichts des Urteilsstaats in einer Äußerung enthaltene Geschichtsverfälschung zu bedauern und sich für eine nach Ansicht des Gerichts des Urteilsstaats hierin zu sehende Persönlichkeitsrechtsverletzung zu entschuldigen, verstößt offenkundig gegen das Grundrecht auf negative Meinungsfreiheit und gegen den deutschen ordre public.

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