Inhalte mit dem Schlagwort „Tauschbörse“

15. November 2012

Bundesgerichtshof zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen Kinder

Pressemitteilung Nr. 193/2012 des BGH zum Urteil vom 15.11.2012, Az.: I ZR 74/12 In der Vergangenheit urteilten die deutschen Gerichte unterschiedlich zur Haftung von Eltern für von ihren minderjährigen Kindern vorgenommene Urheberrechtsverletzungen über Internettauschbörsen. In seinem heutigen Urteil hat der Bundesgerichtshof nun die Aufsichts- und Prüfungspflichten von Eltern gegenüber Kindern deutlich eingeschränkt: Solange keine konkreten Anhaltspunkte einer rechtsverletzenden Nutzung des Internets durch das Kind vorliegen, ist es zur Vermeidung einer Haftung durch die Eltern nicht erforderlich, ihre Kinder zu überwachen.
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13. August 2012

Der Auskunftsanspruch und das „gewerbliche Ausmaß“

Pressemitteilung Nr. 126/2012 des BGH vom 10.08.2012, Az.: I ZB 80/11

Rechteinhaber haben gemäß § 101 UrhG gegenüber einem Internet-Provider einen Anspruch auf Auskunft über den zu einer IP-Adresse gehörenden Namen und die Anschrift desjenigen Nutzers, der im Internet urheberrechtlich geschützte Werke widerrechtlich öffentlich zugänglich macht. Zur wirksamen Bekämpfung von Rechtsverletzungen im Internet ist es für diesen Anspruch nicht erforderlich, dass eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß vorliegt. Der Auskunftsanspruch besteht grundsätzlich auch dann, wenn lediglich ein einziges Lied im Rahmen einer Tauschbörse zum Download bereitgestellt wird.
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25. Juli 2012

Abofallen-Anbieter von Filesharing-Programm zu Schadensersatz verurteilt

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 15.05.2012, Az.: 11 U 86/11 Der Anbieter eines Filesharing-Programms muss für den Schaden haften, der dadurch entsteht, dass das angebotene Filesharing-Programm Dritten automatisch die heruntergeladenen Dateien zum Upload zur Verfügung stellt, ohne den Nutzer hierauf hinzuweisen. Das OLG Frankfurt sah hierin ein „wesentliches Merkmal der Ware oder Dienstleistung“ auf das der Anbieter den Nutzer hinweisen müsse. Ein abgemahnter Filesharing Nutzer konnte deshalb seine Regress-Ansprüche gegen den Abofallen-Anbieter durchsetzen.
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27. September 2011

Die Oscar-Verleihung und ihr Einfluss auf das „gewerbliche Ausmaß“ im Urheberrecht

Beschluss des OLG Köln vom 05.05.2011, Az.: 6 W 91/11 Nach Ablauf von sechs Monaten ab dem Erscheinungsdatum des Werkes, liegt das gewerbliche Ausmaß einer Rechtsverletzung durch das Einstellen urheberrechtlich geschützter Werke in ein peer-to-peer Netzwerk, nur in Ausnahmefällen vor. Das Gericht ist geneigt den Beginn der sechsmonatigen Frist an den Zeitpunkt der Bekanntgabe einer Oscarverleihung zu knüpfen.
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30. August 2011

Speicherung von IP-Adressen verfassungsgemäß

Beschluss des OLG München vom 04.07.2011, Az.: 6 W 496/11 Die Ermittlung und Speicherung von IP-Adressen durch Unternehmen, die mit der Überwachung von Urheberrechtsverletzungen beauftragt werden, ist zulässig. In die Rechte der entsprechenden Nutzer wird nicht bereits mit der bloßen Ermittlung der IP-Adressen eingegriffen, da diese alleine noch keinen Aufschluss über die Identität des Anschlussinhabers gibt. Im Übrigen unterliegt die darauf folgende Gestattung zur Auskunftserteilung gemäß § 101 Abs. 2 UrhG dem Richtervorbehalt.
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30. August 2011

Internetprovider darf Auskunft über Anschlussinhaber erteilen

Beschluss des OLG Köln vom 09.06.2011, Az.: 6 W 159/10

Die Auskunft über Verkehrsdaten zur Identifizierung des Anschlussinhabers ist für einen Internetprovider weder tatsächlich noch rechtlich unmöglich. Tatsächlich möglich ist die Auskunft, da die Zeit der erstmaligen Vergabe einer dynamischen IP-Adresse solange im operativen Datensystem gespeichert wird, bis eine Neuvergabe erfolgt. Rechtlich möglich ist die Auskunft, da die Daten nicht in einem Vorratsdatenspeicher entsprechend dem vom BVerfG für nichtig erklärten § 113a TGK gespeichert sind.
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12. August 2011

Angebot einer urheberrechtlich geschützten Datei auf einer Internet-Tauschbörse ist grds. gewerblichen Ausmaßes

Beschluss des OLG München vom 26.07.2011, Az.: 29 W 1268/11

Wer ein urheberrechtlich geschütztes Werk im Rahmen einer Internet-Tauschbörse zum Download anbietet, verletzt dieses Recht im gewerblichen Ausmaß.  Nach Erwägungsgrund 14 der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums kommt es u.a. darauf an, ob ein unmittelbar oder mittelbarer wirtschaftlicher Vorteil erlangt wird. Es wird mittelbar ein wirtschaftlicher Vorteil erlangt, da eigene finanzielle Aufwendungen für den Erwerb des entsprechenden Inhalts eingespart werden.
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27. Juni 2011

2.500 Euro als maximaler Streitwert bei rechtswidrigem Musikupload

Urteil des AG Düsseldorf vom 05.04.2011, Az.: 57 C 15740/09

Das AG Düsseldorf entschied bezüglich einer Urheberrechtsverletzung durch rechtswidrigen Upload in einer p2p-Musiktauschbörse, dass der vom Kläger angesetzte Streitwert von 10.500 Euro entschieden zu hoch sei.  Vielmehr wurde für den Upload eines einzigen Musiktitels ein Streitwert von lediglich 2.500 Euro für angemessen erachtet. 
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01. April 2011

Auskunftsanspruch bei einer Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

Beschluss des OLG Köln vom 27.10.2010, Az.: 6 W 155/10

Für einen Auskunftsanspruch ist ein besonders schwerwiegender Eingriff in die Rechte des Urhebers notwendig und diese Rechtsverletzung muss ein gewerbliches Ausmaß erreichen.
Eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß ist in einem  breiten öffentlichen Zugänglichmachen der urheberrechtlich geschützten Werke zu sehen  oder unter  besonderen Umständen im Angebot ein einzelnes urheberrechtliche geschütztes Werk herunterzuladen.
Das gewerbliche Ausmaß ist anhand des Wertes des angebotenen Werkes bzw. anhand der  Veröffentlichung innerhalb der Verwertungsphase  zu bewerten.
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