Inhalte mit dem Schlagwort „Taxiunternehmer“

24. Juli 2020

„mytaxi“ darf keine ortsfremden Taxis an Kunden übermitteln

Smartphone auf dem eine Taxi-App geöffnet ist
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 25.06.2020, Az.: 6 U 64/19

Die App „mytaxi“ handelt wettbewerbswidrig, wenn sie ortsfremde Taxis an Kunden vermittelt. Gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 PBefG dürfen Taxis nur in der Gemeinde bereitgehalten werden in der der Taxiunternehmer seinen Betriebssitz hat. Durch die Vermittlung verstoße „mytaxi“ aber nicht direkt gegen diese wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht, da sie nicht Adressatin der Norm sei, so das Gericht. Jedoch müsse „mytaxi“ als Teilnehmerin bzw. Gehilfin haften, da ihr bekannt gewesen sei, dass solche unzulässigen Fahrten durch ihr Geschäftsmodell gefördert werden. Weiterhin habe sie solche Verstöße billigend in Kauf genommen, da sie es unterlassen habe, nach Bekanntwerden eines ähnlichen Vorfalls, die App entsprechend umzuprogrammieren.

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10. August 2017

Kein Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten bei einer Abmahnung durch einen Fachverband

Taxi
Urteil des BGH vom 06.04.2017, Az.: I ZR 33/16

a) Bei dem in § 47 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 PBefG geregelten Verbot, Taxen außerhalb behördlich zugelassener Stellen für Beförderungsaufträge bereitzuhalten, handelt es sich um eine Berufsausübungsregelung, die der Wahrung der Chancengleichheit der Taxiunternehmer beim Wettbewerb um Fahraufträge dient. Die Regelung ist deshalb gemäß § 3a UWG dazu bestimmt, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.

b) Ein Fachverband, zu dessen satzungsmäßigen Aufgaben die Verfolgung der in seinem Gebiet auftretenden Wettbewerbsverstöße gehört, muss in personeller und sachlicher Hinsicht so ausgestattet sein, dass sich für typische und durchschnittlich schwierige Abmahnungen die Einschaltung eines Rechtsanwalts erübrigt. Die Kosten für eine anwaltliche Abmahnung, mit der typische und durchschnittlich schwer zu verfolgende Wettbewerbsverstöße geltend gemacht werden, sind auch dann nicht erstattungsfähig, wenn ein Fachverband nur ausnahmsweise wettbewerbsrechtliche Ansprüche verfolgt (Festhaltung BGH, Urteil vom 12. April 1984 – I ZR 45/82, GRUR 1984, 691 – Anwaltsabmahnung).

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03. September 2015

Öffentliche Tatsachenbehauptung kann unlautere Handlung darstellen

schematische Darstellung eines Tablets auf dem orangene Markierungen zu sehen sind, in der größten davon ssteht "Taxi", im Hintergrund sind schematisch ein paar Hochhäuser dargestellt
Urteil des OLG Köln vom 13.05.2015, Az.: W 16/15

Wer öffentlich Tatsachen behauptet, die geeignet sind den Betrieb eines Mitbewerbers zu schädigen, begeht eine unzulässige geschäftliche Handlung, wenn die Tatsachen nicht erweislich wahr sind. Dabei obliegt es dem Verletzer, die Wahrheit dieser Tatsachen zu beweisen, um eine Haftung auszuschließen. Zweifel hinsichtlich der Wahrheit gehen dabei zu Lasten des Verletzers.

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