Inhalte mit dem Schlagwort „technisch möglich“

19. August 2015

Werbespruch: „Kein Netz ist keine Ausrede mehr“ ist nicht irreführend

Mann mit Megafon macht Werbung
Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 16.06.2015, Az.: 6 U 26/15

Der Werbeslogan „Kein Netz ist keine Ausrede mehr“ vermittelt einem Durchschnittsverbraucher, dem hier angesprochenen Verkehrskreis nicht den Eindruck der Annahme eines technischen Durchbruchs der genannten Art. Diesem Werbespruch ist lediglich eine Netzabdeckung auf dem derzeit höchsten technischen Standard zu entnehmen. Es wird keine bundesweite Netzabdeckung vorgespiegelt, womit die Werbung nicht irreführend ist.

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18. September 2009

Keine anprangernde Veröffentlichung von Urteilen

Urteil des LG Hamburg vom 31.07.2009, Az.: 325 O 85/09

Die Veröffentlichung eines Urteils verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht des dortigen Klägers, wenn sie hauptsächlich zur Anprangerung als Unterlegenem erfolgt. Die Störerhaftung für von Kunden eingestellte Seiteninhalte eines Host-Providers ist nicht grenzenlos. Erfährt der Provider jedoch von der beanstandeten Veröffentlichung, muss er auf die Löschung hinwirken. Zudem ist es ihm technisch leicht möglich, durch eine Firewall oder einen Proxyserver ohne größeren Aufwand den Abruf bestimmter Seiten zu verhindern.
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