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29. April 2016

Werben von LED-Leuchten durch technische Angaben kann irreführend sein

drei LED Glühbirnen
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 07.01.2016, Az.: 6 U 50/15

Technische Angaben, die zu Werbezwecken von LED-Deckenleuchten angegeben werden, sind irreführend, wenn nicht hinreichend deutlich wird, ob sich die Angabe auf die Leuchte oder auf das Leuchtmittel bezieht. Eine runde, flächig strahlende LED-Deckenleuchte mit geringer Bauhöhe fällt nicht unter den wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz, wenn sie keine charakteristischen Merkmale aufweist, die auf die betriebliche Herkunft hinweisen können.

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