Inhalte mit dem Schlagwort „technische Lehre“

07. April 2016

Technisches Verfahren auch ohne wissenschaftliche Begründung patentfähig

Mann in weißem Laborkittel schaut in einem Labor in ein Mikroskop
Urteil des BGH vom 19.01.2016, Az.: X ZR 141/13

Eine Lehre zum technischen Handeln, die die Nutzung einer Entdeckung zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs lehrt, ist dem Patentschutz unabhängig davon zugänglich, ob die Lehre über die zweckgerichtete Nutzung des aufgedeckten naturgesetzlichen Zusammenhangs hinaus einen "erfinderischen Überschuss" enthält. Dies gilt auch für die Bereitstellung einer für ein Humanprotein codierenden Nukleinsäuresequenz. Einer Kennzeichnung der Sequenz als isoliert oder durch ein technisches Verfahren gewonnen im Patentanspruch bedarf es dabei nicht.

Weiterlesen
22. Juli 2014

Keine Verletzung des UMTS-Patents durch Nokia

Urteil des OLG Karlsruhe vom 09.07.2014, Az.: 6 U 27/11

Durch das streitgegenständliche Patent soll eine optimale Verteilung der Ressourcen des Telekommunikationsnetzes auf die teilnehmenden Mobilfunkgeräte erreicht werden. Der UMTS-Standard macht von der technischen Lehre des Patentanspruchs jedoch in einem entscheidenden Punkt keinen Gebrauch. Auch eine Verletzung des Patents liegt nicht vor, wenn es bereits an einer Benutzung der technischen Lehre des geänderten Patents durch den UMTS-Standard fehle.

Weiterlesen
11. November 2010

Kanadischer Fahrradhersteller unterliegt im Patentstreit

Urteil des LG Düsseldorf vom 14.09.2010, Az.: 4a o 87/09

Im Rahmen einer Patentstreitigkeit unterlag der deutsche Generalimporteur eines kanadischen Herstellers für Fahrräder gegenüber einem großen deutschen Fahrradhersteller vor dem Landgericht Düsseldorf. Anlass für das Verfahren gab eine bestimmte Form von Rennradrahmen des kanadischen Unternehmens, die von der technischen Lehre eines Patents des deutschen Fahrradherstellers Gebrauch machte. Der kanadische Hersteller und der deutsche Importeur wurden nun zur Auskunft über alle hergestellten, ausgelieferten und verkauften Rahmen sowie über die hierfür erfolgte Werbung, den erzielten Gewinn und zum Rückruf aller noch im Besitz Dritter befindlichen Erzeugnisse aus den Vertriebswegen verpflichtet.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a