Lindt verliert gegen Haribo
Urteil des LG Köln vom 18.12.2012, Az.: 33 O 803/11
Das LG Köln entschied jüngst, dass der von Lindt produzierte „Goldteddy“, ein in Goldfolie eingewickelter Schokoladenteddy, die Wortmarke "Goldbären" von Haribo verletzen würde.Begründet wurde das Urteil damit, dass der Lindt-Bär mit seiner goldenen Verpackung, der roten Schleife um den Hals und den schwach ausgeprägten Gliedmaßen nichts anderes als die dreidimensionale Ausgestaltung der Wortmarke "Goldbären" sei.