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Beschluss des KG Berlin vom 26.08.2010, Az.: 23 U 34/10
Äußert sich ein Gewinnspielteilnehmer bei der Teilnahme an einem Gewinnspiel lediglich dahingehend, dass er eine Schiffsreise gewinnen will, kommt kein Vertragsverhältnis mit dem Gewinnspielveranstalter zustande.