Inhalte mit dem Schlagwort „Teilnehmerverzeichnis“

02. Dezember 2016

Besteht ein Anspruch auf unentgeltliche Eintragung in ein Teilnehmerverzeichnis?

Telefonbücher gestapelt
Urteil des OLG Düsseldorf vom 14.09.2016, Az.: VI-U (Kart) 3/16

Es besteht der gesetzliche Anspruch eines Teilnehmers gegen einen Telekommunikationsanbieter auf unentgeltliche Eintragung in ein allgemein zugängliches, nicht unbedingt anbietereigenes Teilnehmerverzeichnis. Der Telekommunikationsanbieter ist bei der Auswahl des Verzeichnisses frei, sofern es öffentlich und allgemein zugänglich ist. Ein subjektives Recht auf Eintragung in ein weiteres Teilnehmerverzeichnis oder über die in § 45m Abs. 1 S. 1 TKG Angaben hinaus besteht nicht. Der Zweck dieser Verzeichnisse besteht darin, die regionalen Kommunikationsteilnehmer vollständig und alphabetisch sortiert aufzulisten und den Nutzern zugänglich zu machen. Die zusätzliche Möglichkeit durch potentielle Kunden online- und mobil gesucht werden zu können, muss demnach zusätzlich bezahlt werden.

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04. Juni 2013

Anforderungen an die Aufnahme Dienstleistender in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse

Urteil des OLG Köln vom 13.02.2013, Az.: 11 U 136/11 Die Verpflichtung eines Anbieters gem. § 45m TKG, eine Eintragung des Kunden mit seinem Geschäftsnamen in ein allgemein zugängliches schriftliches und elektronisches Teilnehmerverzeichnis vorzunehmen, erschöpft sich nicht in der Weitergabe der Daten des Einzutragenden an die Herausgeber von Telefonverzeichnissen gem. § 47 TKG, sondern erstreckt sich auch auf die tatsächliche Eintragung. Der Anbieter kann sich nicht auf eine Unmöglichkeit der Eintragung berufen, solange er unter Mithilfe Dritter in der Lage wäre, diese zu leisten.
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