Markenschutz für teilrechtsfähige Verwaltungseinheiten
Beschluss des BPatG vom 15.09.2009, Az.: 27 W (pat) 166/09
1. Teilrechtsfähige Verwaltungseinheiten können Immaterialgüterrecht, wie Markenrecht, erwerben.
2. Kombinationen aus einer Ortsangabe und "Stadtwerke" enthalten eine unterscheidungskräftige und nicht freihaltungsbedürftige betriebliche Herkunftsangabe.
3. Die Verwendung einer solchen Bezeichnung durch Private kann wettbewerbswidrig sein.
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2. Kombinationen aus einer Ortsangabe und "Stadtwerke" enthalten eine unterscheidungskräftige und nicht freihaltungsbedürftige betriebliche Herkunftsangabe.
3. Die Verwendung einer solchen Bezeichnung durch Private kann wettbewerbswidrig sein.