Werbedienstanbieter haftet nicht für Markenverletzung bei automatisiertem System
Urteil des BGH vom 18.11.2010, Az.: I ZR 155/09 Eine markenmäßige Verwendung eines Domainnamens liegt regelmäßig vor, wenn auf der unter dem Domainnamen erreichbaren Internetseite ein elektronischer Verweis (Link) angebracht ist, der zu einem Produktangebot führt.
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