BND darf Telefonie-Metadaten nicht mehr speichern
Der Bundesnachrichtendienst darf Telefonie-Metadaten, welche er zu Zwecken der nachrichtendienstlichen Analyse nutzt, nicht mehr speichern. Zwar wurden diese Daten vom BND zunächst anonymisiert und konnten so nicht mehr zurückverfolgt werden. Allerdings verletzt diese Art der Zwischenspeicherung das Fernmeldegeheimnis nach Art. 10 GG und ist demnach zu unterlassen. Insbesondere lässt sich dieses Vorgehen nicht durch eine gesetzliche Grundlage rechtfertigen.