Tarifbezeichnung „Allnet Flat“ verletzt kein fremdes Recht an dem Unternehmenskennzeichen „ALLNET“
Wird ein Telefontarif mit der Bezeichnung "Allnet Flat" beworben, so stellt dies keine Verletzung fremder Rechte an dem Unternehmenskennzeichen "ALLNET" dar, da es sich dabei nicht um einen kennzeichenmäßigen Gebrauch des Begriffs handelt. Der angesprochene Verkehr sieht in der Verwendung des Begriffs einen rein beschreibenden Hinweis, dem keinerlei Herkunftsfunktion beigemessen wird.