Kein Anspruch auf Herausgabe der Durchwahlnummern aller Richter
Ein Anspruch auf Zugänglichmachung des Telefonverzeichnisses des Verwaltungsgerichts Aachen, soweit die Durchwahlnummern von Richterinnen und Richtern betroffen sind, besteht für einen Anwalt nicht. Eine solche Verpflichtung ergibt sich auch nicht aus dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW). Es reicht die Möglichkeit, die Richter über die jeweilige Service-Einheit bzw. deren Sekretariat zu erreichen, wohingegen die Herausgabe der Durchwahlnummern der Richter die Effektivität der richterlichen Arbeit und die Funktionsfähigkeit der staatlichen Einrichtung gefährden könnte.