Verschmelzung von t-online mit Telekom AG
Beschluss des LG Frankfurt am Main vom 13.03.2009, Az.: 3-5 O 57/06
Bei der Verschmelzung von t-online mit der Konzernmutter Telekom AG wurde der Wet des Internetunternehmens zu niedrig angesetzt, so dass zahlreiche ehemalige Aktionäre Anspruch auf Zuzahlung zu jeder Aktie haben. Diese Zahlungen muss die Konzernmutter nun für die Verschmelzung der beiden Unternehmen leisten.
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