Inhalte mit dem Schlagwort „Telekommunikation“

04. März 2014

Werbeaussage „Schneller kann keiner“ nicht irreführend

Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 02.01.2014, Az.: 6 U 228/13

Die Werbeaussage "Schneller kann keiner" stellt keine Alleinstellungsbehauptung, sondern lediglich die Behauptung einer Spitzengruppenstellung dar. Der Durchschnittsnutzer eines Smartphones entnimmt dieser werbetypisch zugespitzten Aussage lediglich, dass er im Hinblick auf die durchschnittliche Übertragungsgeschwindigkeit zu unterschiedlichen Zeiten und an unterschiedlichen Orten  eine Leistung erhält,  die von keinem anderen Anbieter übertroffen wird. Da zum maßgeblichen Zeitpunkt kein anderer Anbieter eine  höhere durchschnittliche Übertragungsgeschwindigkeit angeboten hat, liegt keine Irreführung vor.

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28. Februar 2014

Zur wucherähnlichen Überhöhung eines sog. „Internet-by-Call“-Dienstes

Urteil des OLG Saarbrücken vom 20.02.2014, Az.: 4 U 442/12

Eine Einwahlgebühr in Höhe von 1,99 € bei sog. „Internet-by-Call“-Diensten kann aufgrund wucherähnlicher Überhöhung gemäß § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig sein. Dies ist der Fall, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung objektiv ein auffälliges Missverhältnis besteht und eine verwerfliche Gesinnung das Verhalten des Anbieters als sittenwidrig erscheinen lässt. Ein Einwahlentgelt i. H. v. 1,99 € übersteigt den marktüblichen Preis, der bei maximal 15 Cent liegt, um das 50- bis 100-fache. Überdies kam es dem Anbieter in diesem Fall gerade darauf an, das Einwahlverhalten seiner Kunden zu sanktionieren und diese von der Nutzung seiner Leistung abzuhalten.

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11. Oktober 2012

Kein Vorzug privater Unternehmen beim Ausbau der Breitbandinfrastruktur

Beschluss des VG Braunschweig vom 07.03.2012, Az.: 5 B 25/12 Das VG Braunschweig gelangte in einem Beschluss zu dem Ergebnis, dass der Ausbau eines Breitbandkabelnetzes durch eine Kommune auch dann erfolgen darf, wenn der Ausbau ebenso gut oder sogar besser durch einen privaten Dritten erfüllt werden könnte. Denn der Ausbau von Telekommunikationsleitungsnetzen unterfiele gerade nicht der Subsidiaritätsklausel des NKomVG (Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz) und die Bundesrahmenregelung Leerrohre betreffe nicht die Zulässigkeit eines kommunalen Ausbaus, sondern lediglich die Frage, wann die spätere Überlassung des durch die Kommune ausgebauten Netzes an private Unternehmen keine unzulässige EU-Beihilfe darstelle.
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14. Oktober 2011

Computerüberwachung

Beschluss des LG Landshut vom 20.01.2011, Az.: 4 Qs 346/10

Grundsätzlich ist es unter bestimmten Voraussetzungen zulässig die Telekommunikation bzw. den Telekommunikationsvorgang gemäß § 100a StPO zu überwachen. Allerdings ist es auch zulässig vor Absendung und Verschlüsselung – wie es im Rahmen der Internettelefonie Skype geschieht – von Audiodaten hierauf zuzugreifen, da anderenfalls die Internettelefonie im Rahmen von § 100a StPO nicht überwacht werden könnte. Freilich gilt dies nicht für die Fertigung von Screenshots im Zeitabstand von 30 Sekunden, also für das Kopieren und Speichern von Bildschirminhalten, weil zu diesem Zeitpunkt noch kein Telekommunikationsvorgang stattfindet.
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21. Februar 2011

Sperrung der SIM-Karte durch Mobilfunkbetreiber erst bei Zahlungsrückstand von 75 €

Pressemitteilung Nr. 31/2011 des BGH zum Urteil vom 17.02.2011, Az.: III ZR 35/10

Die AGB-Klausel in einem Mobilfunkvertrag, dass dem Kunden auf seine Kosten die SIM-Karte bereits bei einem Zahlungsrückstand von 15,50 € durch den Mobilfunkbetreiber gesperrt werden kann, benachteiligt den Kunden in unangemessener Weise. Analog zu den gesetzlichen Regelungen bei Festnetzschlüssen (§ 45k Abs. 1 TKG) darf ein Mobilfunkbetreiber die SIM-Karte erst bei einem Rückstand in Höhe von 75 € sperren.
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12. August 2010

Access-Provider ist nicht zur Sperrung oder Erschwerung des Zugangs zu Domains mit schutzrechtsverletzenden Inhalten verpflichtet.

Urteil des LG Hamburg vom 12.03.2010, Az.: 308 O 640/08

Nach Ansicht des LG Hamburg haftet ein Access-Provider weder als Täter oder Teilnehmer noch als Störer für von seinen Kunden durch das Herunterladen bei bestimmten Internetdiensten begangene Schutzrechtsverletzungen. Die dem Access-Provider derzeit zur Verfügung stehenden technischen Maßnahmen zur Sperrung des Zugangs seiner Kunden zu Domains mit rechtsverletzendem Inhalt seinen mangels ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage rechtlich nicht zulässig. Abgesehen davon sei es dem Access-Provider auch nicht zumutbar, mit einer dieser Maßnahmen seinen Kunden den Zugang zu Domains mit rechtsverletzendem Inhalt zu erschweren.
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02. Juli 2010

Keine sofortige Löschungspflicht von IP-Adressen durch Internetprovider

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 16.06.2010, Az.: 13 U 105/07

IP-Adressen sind den sogenannten "Verkehrsdaten" zuzuordnen. Solche Verkehrsdaten dürfen unter anderem lediglich zu Abrechnungszwecken und zur Ermittlung des Entgeltes genutzt werden. Daten die nicht zur Abrechnung erforderlich sind, müssen unverzüglich gelöscht werden. Ein Internetprovider, der IP-Adressen zur Abrechnung des jeweiligen Tarifes gegenüber seinem Kunden nutzt und die Adressen erst innerhalb von sieben Tagen löscht, handelt ohne schuldhaftes Zögern. [...]
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30. März 2010

Folgenloser Abbruch von Verhandlungen

Urteil des Brandenburgisches OLG vom 02.02.2010, Az.: 6 U 38/09 Ein Mobilfunkanbieter vermittelt Telekommunikationsverträge für einen Distributor, der eine Ladenkette betreibt und Mobiltelefone mit entsprechenden Verträgen vermarktet. Will der Anbieter den Distributor wechseln und investiert während der Vertragsverhandlungen in Adresssätze für mögliche Neukunden, die er dem potentiellen Partner zukommen lässt, führt dies nicht zu Ersatzansprüchen. Aufwendungen, die in Erwartung des Vertragsabschlusses gemacht würden, erfolgten grundsätzlich auf eigene Gefahr, da jeder Beteiligte Vertragsverhandlungen sanktionslos, auch grundlos, abbrechen darf. Schadensersatzansprüche bestehen nur bei einem berechtigten Vertrauen in das Zustandekommen des Vertrages.
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26. Februar 2010

Preisangabengestaltung für (0)180er Rufnummern ab dem 1. März 2010

Meldung der Bundesnetzagentur vom 04.02.2010

Am 01. März 2010 treten Änderungen zum Schutz des Verbrauchers im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft. Dienstleistungen im Rufnummernbereich (0)180 heißen von nun an nicht mehr "Geteilte-Kosten-Dienste", sondern erhalten den neuen Namen "Service-Dienste". Außerdem werden preisliche Obergrenzen für Anrufe aus dem Fest- und Mobilfunknetz festgelegt.
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19. Februar 2010

„Homezone“ als Tarif schutzwürdig

Urteil des EuGH vom 10.02.2010, Az.: T-344/07 Der Begriff "Homezone", der gedanklich mit der Vorstellung eines geographischen Standortes in Verbindung gebracht werden kann, ist nicht beschreibend für Kommunikationsdienstleistungen. Es fehlt in diesem Zusammenhang an einem unmittelbaren und konkreten Bezug , den die maßgeblichen Verkehrskreise zu den fraglichen Waren und Dienstleistungen herstellen könnten.
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