Inhalte mit dem Schlagwort „Telekommunikationsgeheimnis“

25. Mai 2020 Top-Urteil

Geheimdienstüberwachung: Fernmeldeaufklärung durch den Bundesnachrichtendienst verfassungswidrig

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Urteil des BVerfG vom 19.05.2020, Az.: 1 BvR 2835/17

Das BVerfG hat festgestellt, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) auch bei der Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland grundsätzlich an die Vorschriften des Grundgesetzes gebunden ist. In ihrer derzeitigen Ausgestaltung verstößt die Fernmeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz gegen das grundrechtliche Telekommunikationsgeheimnis aus Art. 10 Abs. 1 GG und die Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG. Davon sind sowohl die Erhebung und Verarbeitung der Daten, als auch die Übermittlung der so gewonnenen Daten an andere Stellen wie die Kooperation mit anderen ausländischen Nachrichtendiensten betroffen. Das Instrument der strategischen Ausland-Ausland-Telekommunikationsüberwachung sei jedoch bei einer verhältnismäßigen Ausgestaltung durchaus mit dem Grundgesetz vereinbar, weshalb dem Gesetzgeber eine Neuregelung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Anforderungen ermöglicht wird.

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20. Juli 2020

Bundesverfassungsgericht zum Verfahren „Bestandsdaten II“

Richterhammer auf Laptop
Beschluss des BVerfG vom 27.05.2020, Az.: 1 BvR 1873/13

Auch im zweiten Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit des § 113 TKG und weiteren Fachgesetzen des Bundes hat das Bundesverfassungsgericht diese erneut für verfassungswidrig erklärt. Die entsprechenden Normen verletzen das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung und das Telekommunikationsgeheimnis, so das Gericht. Aufgrund der verschiedenen Gesetze waren Polizei, BKA und Nachrichtendienste bisher dazu ermächtigt, sogenannte Bestandsdaten von Telekommunikationsanbietern abzufragen. Als Bestandsdaten zählen unter anderem Name, Anschrift und das Geburtsdatum des Anschlussinhabers. Die entsprechenden Vorschriften müssen nun bis Ende 2021 überarbeitet werden, bis dahin bleiben sie jedoch in Kraft.

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