Inhalte mit dem Schlagwort „Telekommunikationsrecht“

01. August 2014 Top-Urteil

Unzulässige Angaben zu Mobilfunkverträgen ohne entsprechenden Hinweis auf Drosselung

Frauenhand hält ein Handy.
Urteil des OLG Köln vom 08.11.2013, Az.: 6 U 53/13

Die Werbeaussage „endlos surfen. Ohne Vertrag“ stellt dann keine Irreführung dar, wenn erläuternde Informationen bezüglich des Leistungsumfangs deutlich im Fußnotentext zu erkennen sind, da der Verbraucher nicht erwartet, das Internet ohne jegliche Begrenzung nutzen zu können.

Anders verhält es sich bei der Aussage „Daten-Flat mit bis zu 7,2 Mbit/s“: Hier sind insbesondere Erläuterungen bezüglich dem Zeitpunkt der Drosselung und der ab diesem Moment zu erwartenden maximalen Surfgeschwindigkeit notwendig.

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01. August 2014

Zur Beweislast eines Dienstanbieters für die Inanspruchnahme von Telekommunikationsleistungen

Urteil des LG Bonn vom 12.03.2014, Az.: 5 S 180/13

Einem Anbieter von Telekommunikationsleistungen obliegt grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des in Rechnung gestellten Verbindungsaufkommens. Die mehrfache Beanstandung des Inhalts der Rechnungen durch den Kunden gibt dem Anbieter Anlass zu einer technischen Vollprüfung iSd § 45 Abs. 1 S. 2 TKG. Verbindungsentgelte sind - wenn überhaupt- erst nach Vorlage der Prüfergebnisse fällig.

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31. Juli 2014

Unwirksamkeit von „Cold Calls“

Urteil des AG Bremen vom 21.11.2013, Az.: 9 C 573/12

Telefon-Verträge, die durch unerwünschte Telefonwerbung in Form von sogenannten „Cold Calls“ zustande kommen, sind unwirksam. § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG ist ein Verbotsgesetz i.S.d. § 134 BGB.

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29. Juli 2014

Werbung für eine Festnetz-Internet-Flatrate mit Drosselungsvorbehalt

Urteil des LG München I vom 25.06.2014, Az.: 37 O 1267/14

Es ist unzulässig, für eine Festnetz-Internet-Flatrate mit einer blickfangmäßig herausgestellten maximalen Downloadgeschwindigkeit zu werben, wenn sich der Telekommunikationsanbieter vorbehält, die maximal zu erreichende Übertragungsgeschwindigkeit ab einem bestimmten Datenvolumen für einzelne Internetanwendungen deutlich zu reduzieren (hier: ab 10 GB Verbrauch pro Tag  eine Reduzierung von 10 Mbit/s auf 100 Kbit/s).

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28. Juli 2014

7-tägige Speicherung von IP-Adressen durch Telekommunikationsanbieter zulässig

Urteil des BGH vom 03.07.2014, Az.: III ZR 391/13

Ein Telekommunikationsanbieter darf die IP-Adressen seiner Kunden gem. § 100 Abs. 1 TKG sieben Tage lang speichern. Dies ist jedenfalls nach dem derzeitigen Stand der Technik erforderlich, damit der Dienstleister eventuelle technische Probleme und Störungen erkennen, eingrenzen und beseitigen kann. Da die Speicherung lediglich aus technischen Gründen erfolgt und gerade nicht zum Zwecke der Strafverfolgung, steht eine solche Zulässigkeit auch im Einklang mit dem Urteil des EuGH, in welchem eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung für unzulässig befunden wurde.

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28. Juli 2014

Ergänzende Vertragsauslegung

Urteil des BGH vom 26.06.2014, Az.: III ZR 299/13

a) Die ergänzende Vertragsauslegung darf nicht zu einer Erweiterung des Vertragsgegenstandes führen (hier: Zusammenschaltungsvereinbarung zweier Telekommunikationsunternehmen); lediglich der Vertragsinhalt, nicht aber der Vertragswille darf ergänzt werden.

b) § 37 Abs. 2 TKG setzt das Bestehen eines Vertrags der beteiligten Unternehmen über (Telekommunikations-)Dienstleistungen mit einer Entgeltabrede voraus. Fehlt eine solche, kommt eine, gegebenenfalls gemäß § 25 Abs. 4 TKG von Amts wegen zu treffende, Anordnung gemäß § 25 Abs. 5 TKG in Betracht.

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22. Juli 2014

Keine Verletzung des UMTS-Patents durch Nokia

Urteil des OLG Karlsruhe vom 09.07.2014, Az.: 6 U 27/11

Durch das streitgegenständliche Patent soll eine optimale Verteilung der Ressourcen des Telekommunikationsnetzes auf die teilnehmenden Mobilfunkgeräte erreicht werden. Der UMTS-Standard macht von der technischen Lehre des Patentanspruchs jedoch in einem entscheidenden Punkt keinen Gebrauch. Auch eine Verletzung des Patents liegt nicht vor, wenn es bereits an einer Benutzung der technischen Lehre des geänderten Patents durch den UMTS-Standard fehle.

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17. Juli 2014

Zur Höhe des Schadensersatzes bei Ausfall des Internets

Urteil des AG Düsseldorf vom 31.03.2014, Az.: 20 C 8948/13

Kommt es für mehrere Tage zu einem Ausfall des Internet-Anschlusses, so steht dem Anschlussinhaber ein Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Anbieter zu. Die Höhe des Schadensersatzes wird dabei unter Zugrundelegung des monatlichen Preises für die Bereitstellung des Anschlusses sowie der Anzahl der Tage, an denen das Internet ausgefallen war, berechnet. Einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Anmietung einer Ersatzsache zur Überbrückung der Ausfallzeit besteht nur, wenn diese auch tatsächlich entstanden sind.

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09. Juli 2014 Top-Urteil

Kein Anspruch auf Auskunft über Anmeldedaten eines Nutzers gegen den Betreiber eines Internetportals

Mann mit einer ausgefahrenen Angel, die auf einen Laptop gerichtet ist.
Pressemitteilung Nr. 102/2014 des BGH vom 01.07.2014, Az.: VI ZR 345/13

Ein Betroffener kann die Unterlassung von persönlichkeitsrechtsverletzenden Inhalten auf einer Internetseite wie z.B. einer Bewertungsplattform oder einem Forum von dem Betreiber des jeweiligen Diensteanbieters verlangen. Dem Betroffenen steht jedoch kein Anspruch auf Auskunftserteilung über Name und Anschrift des Verfassers zu. Mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage ist der Betreiber eines Online-Portals nicht befugt, personenbezogene Daten des Verfassers des verletzenden Beitrages zur Erfüllung eines Auskunftsanspruchs an den Betroffenen zu übermitteln.

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02. Juli 2014

Erneute Senkung der Preisobergrenze für Roaminggebühren ab 01. Juli 2014

Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 24.06.2014 Die Europäische Kommission hat am 24.06.2014 bekannt gegeben, dass die Roamingaufschläge ab 01. Juli 2014 weiter gesenkt werden. Als neue Roaming-Obergrenzen innerhalb der EU gelten damit folgende Brutto-Beträge: abgehende Gespräche: 0,228 EUR, ankommende Gespräche: 0,06 EUR, SMS: 0,072 EUR und Datenroaming (pro MB): EUR 0,24 EUR. Im Bereich des Datenroaming ist der Preis damit um mehr als 50% gesenkt worden. Eine derartige Preissenkung wurde schon bei der letzten Anpassung gut von den Verbrauchern aufgenommen: Die Datennutzung ist deutlich gestiegen. Geplant ist bereits der nächste Schritt: Roamingaufschläge sollen ganz abgeschafft werden. Eine derartige Umsetzung könnte schon bis Ende diesen Jahres erfolgen.
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