Inhalte mit dem Schlagwort „Telekommunikationsrecht“

25. Januar 2013

Schadensersatzanspruch bei Ausfall des privaten Internetanschlusses

Pressemitteilung Nr. 14/2013 des BGH vom 24.01.2013, Az.: III ZR 98/12

Ein Internet-Nutzer hat nach Ansicht des BGH einen Schadensersatzanspruch für die entgangenen Nutzungsmöglichkeiten seines DSL-Anschlusses, da die Nutzbarkeit des Internets ein Wirtschaftsgut darstelle, dessen ständige Verfügbarkeit auch im privaten Bereich für die eigenwirtschaftliche Lebensgestaltung von zentraler Wichtigkeit sei. Der Ausfall des Internetzugangs wirke sich demnach signifikant auf die materiale Grundlage der Lebenshaltung aus.
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25. Januar 2013

Keine Grundgebühr bei „0,00 Euro Paketpreis“

Urteil des AG Tempelhof-Kreuzberg vom 28.12.2012, Az.: 24 C 166/12 Wird bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages mit der Angabe "0,00 Euro Paketpreis" geworben, darf dem Kunden keine monatliche Grundgebühr in Rechnung gestellt werden. Der Zusatz "wird für komplett 24 Monate erstattet/befreit" ist aufgrund seines mehrdeutigen Regelungsgehaltes unwirksam.
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18. Januar 2013

Tarif „BASE 2“ enthält unwirksame AGB

Urteil des LG Kiel vom 07.09.2012, Az.: 1 S 25/12 Beim Mobilfunktarif "BASE 2" inklusive SMS-Flatrate für 5,00 Euro monatlich dürfen dem Kunden keine zusätzlichen Kosten für den SMS-Versand in Rechnung gestellt werden. Zwar enthalten die „BASE“-AGB eine Klausel, welche zusätzliche Kosten für SMS-Dienste vorsieht, jedoch ist diese nicht wirksam. Wird im Vertrag ein Preis für eine Flatrate genannt, muss auch im Vertrag erläutert werden, welche Einschränkungen für diese Flatrate gelten. Ergibt sich für den Verbraucher aus dem Vertrag nicht, dass nur bestimmte Netze von der Flatrate erfasst werden, ist die Klausel unwirksam.
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03. Januar 2013

1.845,86 € für Internetnutzung im Ausland

Urteil des AG Wiesbaden vom 03.07.2012, Az.: 91 C 1526/12 Bei Abschluss eines Handyvertrages inklusive Internet-Flatrate ist der Mobilfunkanbieter dazu verpflichtet, den Kunden auf mögliche hohe Zusatzkosten durch die Nutzung des Internets im Ausland hinzuweisen. Diese Hinweispflicht gilt auch für die Handynutzung außerhalb der EU. Erfolgt dieser Hinweis nicht, hat der Kunde die Kosten für die Internetnutzung nicht zu tragen. Eine Klausel, welche die Internet-Flatrate auf das Inland begrenzt und sich für die sonstige Nutzung auf die Preise des jeweiligen Roaminganbieters stützt, erfüllt diese Informationspflichten nicht.
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17. Dezember 2012

Wettbewerbsrechtliche Behinderung der Telekom

Urteil des LG Freiburg vom 02.05.2011, Az.: 12 O 118/10

Es stellt eine unzulässige, wettbewerbsrechtliche Behinderung dar, wenn ein Telekommunikationsunternehmen vor Ablauf der Widerrufsfrist den Telefonanschluss des neuen Kunden bei seinem bisherigen Anbieter kündigt und die Rufnummer ins eigene Netz portieren lässt.
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13. August 2012

Der Auskunftsanspruch und das „gewerbliche Ausmaß“

Pressemitteilung Nr. 126/2012 des BGH vom 10.08.2012, Az.: I ZB 80/11

Rechteinhaber haben gemäß § 101 UrhG gegenüber einem Internet-Provider einen Anspruch auf Auskunft über den zu einer IP-Adresse gehörenden Namen und die Anschrift desjenigen Nutzers, der im Internet urheberrechtlich geschützte Werke widerrechtlich öffentlich zugänglich macht. Zur wirksamen Bekämpfung von Rechtsverletzungen im Internet ist es für diesen Anspruch nicht erforderlich, dass eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß vorliegt. Der Auskunftsanspruch besteht grundsätzlich auch dann, wenn lediglich ein einziges Lied im Rahmen einer Tauschbörse zum Download bereitgestellt wird.
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07. August 2012

Pflichten eines Anschlussinhabers

Urteil des BGH vom 19.07.2012, Az.: III ZR 71/12 Der Anschlussinhaber muss alle ihm zumutbaren geeigneten Vorkehrungen treffen, um eine von ihm nicht gebilligte Nutzung seines Anschlusses zu unterbinden. Unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen technischen Mittel im maßgeblichen Zeitraum zur Verfügung stehen, ist der Telekommunikationsanbieter bei ungewöhnlichem Nutzungsverhalten, das zu einer Kostenexplosion führt, zur Schadensbegrenzung verpflichtet, dem Kunden einen entsprechenden Hinweis zu geben. Dies schließt die Nutzung entsprechender Computerprogramme ein, die ein solches abweichendes Verhalten erkennen.
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03. August 2012

„Call-by-Call“-Option auch bei Werbung für Festnetz-Flatrate zwingend anzugeben

Urteil des BGH vom 09.02.2012, Az.: I ZR 178/10

Umfasst das Angebot von Telefondienstleistungen nicht auch die Möglichkeit der fallweisen Betreiberauswahl („Call-by-Call“), muss hierauf in der Werbung hingewiesen werden; dies gilt auch dann, wenn für Gespräche ins deutsche Festnetz ein Pauschaltarif („Flatrate“) angeboten wird. Es handelt sich hierbei um eine wesentliche Information, die den Verbrauchern auch dann nicht vorenthalten werden darf, wenn sie sich bei Betrachtung der Werbung keine Gedanken darüber machen, ob bei dem beworbenen Anschluss die Möglichkeit des „Call-by-Call“ besteht.
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26. Juli 2012

Die Masche mit den Billig-Nummern der Deutschen Telekom

Urteil des AG Kempten vom 25.05.2011, Az.: 1 C 542/11 Ein Internet-by-call Anbieter kann sich nicht auf höhere Gebühren berufen, sofern der Vertrag durch eine "Locknummer" zustande gekommen ist, deren Preise nur für kurze Zeit gelten sollen. Es kommt dabei gar kein gültiger Tarifvertrag zu Stande, da es an der Dauerhaftigkeit eines solchen fehlt. Der Anbieter muss auf die sich ändernden Gebühren explizit hinweisen und jeweils einen neuen Einzelvertrag abschließen. Die versteckte Gebührenänderung hingegen stellt einen Betrug dar, weswegen der Vertrag nichtig ist.
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