Inhalte mit dem Schlagwort „Telemediengesetz“

20. September 2019

Facebook-Fanpage kann vom Netz genommen werden

Ordner mit Beschriftung "BVerwG" neben Paragraphenzeichen
Pressemitteilung des BVerwG vom 11.09.2019, Az.: 6 C 15.18

Die schleswig-holsteinische Datenschutzaufsicht hatte verfügt, dass eine Bildungseinrichtung ihre auf Facebook betriebene Fanpage deaktivieren sollte, da Facebook die Nutzer der Seite nicht gemäß der geltenden Datenschutzrichtlinie über die Nutzung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten unterrichtete und ihnen auch kein Widerspruchsrecht eingeräumt werde. Dagegen hatte die Bildungseinrichtung geklagt, jedoch entschied nach Vorlage der EuGH, dass der Betreiber einer Fanpage für die Verarbeitung der Daten von Facebook mitverantwortlich ist. Auf der Grundlage dieses Urteils entschied das Bundesverwaltungsgericht, das für die Klägerin erfolgreiche Urteil des Oberverwaltungsgerichts aufzuheben und den Fall zur erneuten Entscheidung zurückzugeben. Wenn sich die Datenverarbeitung von Facebook bei Besuch der Fanpage als rechtswidrig erweist, ist die Anordnung zur Deaktivierung der Fanpage verhältnismäßig, da der Betreiberin keine andere Möglichkeiten zur Verfügung stehen die Datenschutzrichtlinie einzuhalten.

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22. August 2017

Auskunftspflichtiger bei Webseiten zu Vermittlung privater Unterkünfte

Zwei graue Hände übergeben einen grünen Schlüssel
Beschluss des VG Berlin vom 20.07.2017, Az.: 6 L 162.17

Bietet eine Muttergesellschaft weltweit eine Online-Plattform zur Buchung und Vermietung privater Unterkünfte an, so ist sie als Plattformbetreiberin allein auskunftspflichtig für die Frage, ob bei einzelnen Gastgebern eine ungenehmigte Zweckentfremdung von Wohnraum vorliegt. Die deutsche Tochtergesellschaft ist zu keinen näheren Auskünften im Sinne des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes verpflichtet, sofern sie nach den Gesamtumständen nicht die tatsächliche und rechtliche Kontrolle über die Plattform innehat.

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10. Juli 2017

„000“-Platzhalter stellen unzulässige Impressumsangaben dar

Impressum auf Tastatur mit Paragraph
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 14.03.2017, Az.: 6 U 44/16

Werden im Impressum Angaben zum Registergericht, der Registernummer, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Wirtschaftsidentifikationsnummer jeweils nur mit „Nullen“ gekennzeichnet, so kann dies einen Wettbewerbsverstoß darstellen. Der Verbraucher entnimmt derartigen Angaben nicht ohne weiteres, dass der Webseitenbetreiber über entsprechende Registrierungen und Nummern nicht verfügt. Damit sind sie Angaben als mehrdeutig und infolgedessen auch als falsch anzusehen und fehlenden Angaben gleichzustellen. Es fehle in einem solchen Fall auch nicht an der Spürbarkeit, da die Angaben nicht nur unvollständig, sondern auch irreführend sind.

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17. August 2016

Web-Impressum für Feuerwerk-Show muss Aufsichtsbehörde nicht erwähnen

Feuwerk vor Nachthimmel
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 28.04.2016, Az.: 6 U 214/15

Das Impressum einer Webseite, die offline Shows mit Bühnen- und Theaterfeuerwerken anbietet, muss keine Nennung der Aufsichtsbehörde enthalten. Dies gilt unabhängig davon, dass es sich hierbei gemäß § 7 SprengG um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit handelt, da sich die aus § 5 TMG ergebende Informationspflicht nur auf Dienstleistungen bezieht, die online angeboten werden.

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27. Mai 2014

Verbraucherschützer erreichen Erfolg gegen englisch verfasste AGB von WhatsApp

Versäumnisurteil des LG Berlin vom 09.05.2014, Az.: 15 O 44/13

Durch das Vorhalten von lediglich englisch verfassten AGB beim Kurznachrichtendienst WhatsApp werden diese Verbrauchern nicht zumutbar zur Kenntnis gebracht. Dies gilt umso mehr, als Verbraucher im Übrigen (z.B. auf der Webseite des Kurznachrichtendienstes) nur auf deutsch angesprochen werden und nicht davon ausgegangen werden kann, dass Verbraucher die ohnehin schon schwer verständlichen Rechtstexte in einer anderen Sprache verstehen können. Darüber hinaus kam der Dienst seinen Informationspflichten nach § 5 TMG nicht nach, da es Nutzern unter anderem weder postalische Anschrift des Unternehmens noch einen zweiten Kommunikationsweg anbot.

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17. Juni 2013

Impressumspflicht bei Google+

Beschluss des LG Berlin vom 28.03.2013, Az.: 16 O 154/13 Ein gewerbsmäßiger Internetauftritt auf Google+ muss ein ordnungsgemäßes Impressum bereithalten. Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG gilt auch für Soziale Netzwerke. Ein fehlerhaftes oder fehlendes Impressum bei Google+ stellt einen Wettbewerbsverstoß dar. Der Streitwert für vorliegenden Impressumsverstoß wurde bemerkswerterweise auf 15.000,- € festgesetzt.
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25. Oktober 2011

TMG – Telemediengesetz

Telemediengesetz vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Mai 2010 (BGBl. I S. 692) geändert worden ist.
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22. April 2009

Bundeska­bi­nett be­schließt Netz­sper­ren gegen Kin­der­por­nos

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 22.04.2009 Auf Vorlage des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie hat die Bun­des­re­gie­rung am 22.04. 2009 den Ent­wurf für ein Ge­setz zur Be­kämp­fung der Kinder­por­no­gra­phie in Kom­mu­ni­ka­ti­ons­net­zen be­schlos­sen. Die neuen Regelungen ent­hal­ten Än­de­rungs­vor­schlä­ge zum Te­le­me­di­en­ge­setz (TMG) und zum Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setz (TKG). Sie be­schrän­ken sich - wie in den Eckpunk­ten fest­ge­legt - auf Zu­gangs­er­schwe­run­gen zu kinderpornographischen In­hal­ten.
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17. März 2009

Keine Sperrung einer Internetseite mit rechtswidrigem Inhalt durch Access-Provider

Urteil des LG Hamburg vom 12.11.2008, Az.: 308 O 548/08 Auch wenn ein Access-Provider grundsätzlich der Störerhaftung unterliegt, ist es für diesen nach Abwägung und unter Berücksichtigung aller betroffenen Interessen und relevanten rechtlichen Wertungen unzumutbar eine Internetseite sperren zu lassen, auf der für seine Kunden Inhalte mit urheberrechtsverletzenden Inhalten angeboten und runtergeladen werden können.
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