Inhalte mit dem Schlagwort „Terminsgebühr“

04. August 2020

Terminsgebühr für Anwälte auch bei schriftlichem Vergleich im einstweiligen Verfügungsverfahren

Mann im ANzug unterschreibt auf einem Blatt
Beschluss des BGH vom 07.05.2020, Az.: V ZB 110/19

a) Für die Terminsgebühr nach Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 Variante 3 VV RVG genügt der Abschluss eines außergerichtlichen schriftlichen Vergleichs; nicht erforderlich ist, dass der Vergleich protokolliert oder sein Zustandekommen gemäß § 278 Abs. 6 ZPO seitens des Gerichtsfestgestellt wird.

b) Die Terminsgebühr nach Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 Variante 3 VV RVG entsteht auch dann, wenn der schriftliche Vergleich in einem einstweiligen Verfügungsverfahren nach §§ 935 ff. ZPO geschlossen wird.

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17. November 2009

Schriftverkehr rechtfertigt keine Terminsgebühr

Beschluss des BGH vom 21.10.2009, Az.: IV ZB 27/09

Reiner Schriftverkehr ohne eine tatsächliche Besprechung ist keine ausreichende Begründung für das Erheben einer anwaltlichen Terminsgebühr. Ein außergerichtlicher Austausch über moderne Kommunikationsmittel wie E-Mails ist keine Besprechung im Sinne des RVG und bedingt damit nicht den Leistungsausgleich einer Terminsgebühr.
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