Inhalte mit dem Schlagwort „Test“

26. Juni 2018

Produkt-Bewerbung mit „Award“ stellt Werbung mit Testergebnis dar

Drei Awardauszeichnungen in bronze, silber und gold
Urteil des LG Aachen vom 23.02.2018, Az.: 42 O 118/17

Wird ein Kosmetik-Produkt als „Winner“ beworben, so wird diese Bezeichnung vom Verkehr als Testergebnis und nicht als verliehener Award aufgefasst. Der Verbraucher geht davon aus, dass das Produkt im Vergleich zu anderen eine besondere Qualität aufweist. In diesem Zusammenhang müssen die Bewertungskriterien, die für die Gewinn-Ermittlung ausschlaggebend waren, als wesentliche Informationen angegeben werden. Unter Umständen kann dabei auch auf die Angabe einer Fundstelle zurückgegriffen werden, wenn die Kriterien dort einsehbar sind. Geschieht dies nicht, ist die Werbung mit dem Testergebnis unzulässig.

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06. November 2015

Testsieger bleibt auch bei Teilung des Spitzenplatzes Testsieger

Gold-schwarzer Button mit Banner " 1. PLATZ TESTSIEGER "
Urteil des OLG Düsseldorf vom 17.09.2015, Az.: I-15 U 24/15

Ein Produkt darf auch dann als „Testsieger“ beworben werden, wenn es sich den Spitzenplatz mit einem Konkurrenzprodukt teilt, ohne darauf hinzuweisen. Es kommt insbesondere dann keine Irreführung in Betracht, wenn bei exakter Berechnung das Testergebnis des beworbenen Produktes die tatsächlich alleinige beste Gesamtnote des Warentests darstellt. Ebenso unschädlich ist es, wenn die Auszeichnung nicht verliehen wurde. Ausschlaggebend ist nur, dass das beworbene Produkt beim Test objektiv am besten abgeschnitten hat und kein anderes Produkt besser bewertet worden ist.

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10. April 2014

test

Beschluss des BGH vom 17.10.2013, Az.: I ZB 65/12

a) Der Zeitpunkt der Anmeldung der Marke ist im Eintragungs- und Löschungsverfahren für die Prüfung maßgeblich, ob das Schutzhindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG durch Verkehrsdurchsetzung gemäß § 8 Abs. 3 MarkenG überwunden worden ist, wenn der Anmelder sich nicht mit einer Zeitrangverschiebung nach § 37 Abs. 2 MarkenG einverstanden erklärt hat.

b) Liegt der Prüfung der Verkehrsdurchsetzung nach § 8 Abs. 3 MarkenG im Eintragungs- oder Löschungsverfahren ein Meinungsforschungsgutachten zugrunde, ist bei einer statistisch ausreichend großen Stichprobe vom ermittelten Durchschnittswert ohne Berücksichtigung der Fehlertoleranz auszugehen.

c) Wird die Streitmarke zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Löschungsantrag (§ 50 Abs. 2 Satz 1 MarkenG) nicht mehr isoliert, sondern nur noch als Bestandteil eines zusammengesetzten Zeichens benutzt, kann aufgrund der Verwendung des zusammengesetzten Zeichens auf eine fortbestehende Verkehrsdurchsetzung der Streitmarke nur geschlossen werden, wenn diese in dem zusammengesetzten Zeichen nicht dergestalt aufgeht, dass sie nicht mehr als Herkunftshinweis wahrgenommen wird.</p

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12. März 2014

Aufklärungserfordernis bei Testsieger-Werbung mit „zufriedensten Kunden“

Urteil des OLG Frankfurt vom 28.05.2013, Az.: 6 U 266/12

Die Werbung eines Mobilfunkunternehmens, in der mit der Spitzenstellung als Netzbetreiber bezüglich Kundenzufriedenheit geworben wird, ist irreführend, wenn diese Spitzenstellung nur ein Teilsegment des Mobilfunkbereichs betrifft und Verbraucher nicht aufgeklärt werden, dass Mobilfunkangebote von Providern tatsächlich keine Berücksichtigung finden.

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04. November 2013

Löschung der Marke „test“

Pressemitteilung Nr. 175/2013 des BGH vom 18.10.2013, Az.: I ZB 65/12 Der Axel Springer Verlag hat 2006 die Löschung der Wort-/Bildmarke „test“ beantragt. Die auf rotem Grund in weißer Schrift gehaltenen Wort-Bild-Marke „test“ wurde für Testmagazine und Verbraucherinformationen sowie der Veröffentlichung von Warentests eingetragen. Die Marke ist nicht unterscheidungskräftig. Eine Verkehrsdurchsetzung ist (noch) nicht erwiesen. Der Bundesgerichtshof hat die Sache an das Bundespatentgericht zurückverwiesen.
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04. Oktober 2011

„Finish Quantum“

Urteil des OLG Köln vom 16.02.2011, Az.: 6 U 146/10 Wird für den Geschirrspültab "Finish Quantum" mit der Logobeschriftung „Von Verbrauchern zu Hause getestet:  91 % der Verbraucher bewerten: Reinigungsleistung SEHR GUT - Quelle: www.finish.de“ geworben, so ist diese Werbung irreführend. Für den Werbeadressat ist nicht ersichtlich, dass dem Verbraucherurteil „sehr gut“ eine Fragestellung zugrunde liegt, welche lediglich eine positive oder negative Beantwortung ohne Möglichkeit der Abstufung vorsieht.
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05. März 2010

Kabelbetreiber wirbt irreführend durch Übernahme von Testergebnissen

Urteil des OLG Köln vom 18.12.2009, Az.: 6 U 60/09

Wirbt ein nur in einigen Ballungsregionen vertretener Kabelbetreiber damit, er liege bei einem Test der Anschlussgeschwindigkeit "im Deutschland Durchschnitt" vorne, so ist hierin eine irreführende Werbung zu sehen. Ein regional begrenztes Angebot lässt keinen repräsentativen Rückschluss auf das ganze Bundesgebiet zu, so das OLG Köln.
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29. Januar 2010

Kamerakauf im Internet: Zur Angabe von Versandkosten und der Werbung mit Testergebnissen

Urteil des BGH vom 16.07.2009, Az.: I ZR 50/07

Beim Internetvertrieb reicht es aus, unmittelbar bei der Werbung für das einzelne Produkt den Hinweis "zzgl. Versandkosten" aufzunehmen, wenn sich bei Anklicken oder Ansteuern dieses Hinweises ein Bildschirmfenster mit einer übersichtlichen und verständlichen Erläuterung der allgemeinen Berechnungsmodalitäten für die Versandkosten öffnet. Wird für ein Produkt im Internet weiter mit einem Testergebnis geworben, muss die Fundstelle entweder bereits deutlich auf der ersten Bildschirmseite angegeben oder durch einen Sternchenhinweis eindeutig und leicht aufzufinden sein.
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15. September 2009

Werbung mit „Geld-zurück-Garantie“

Urteil des BGH vom 11.03.2009, Az.: I ZR 194/06

a) Die Vorschrift des § 4 Nr. 4 UWG ist mit der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken vereinbar.

b) Bei Verkaufsförderungsmaßnahmen muss der Verbraucher Gelegenheit haben, sich vor der Kaufentscheidung über zeitliche Befristungen der Aktion, über eventuelle Beschränkungen des Teilnehmerkreises, über Mindest- oder Maximalabnahmemengen sowie über mögliche weitere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Verkaufsförderungsmaßnahme zu informieren.

c) In der Fernsehwerbung kann es genügen, die Bedingungen der Inanspruchnahme einer Verkaufsförderungsmaßnahme nicht vollständig zu nennen, sondern insoweit auf eine Internetseite zu verweisen; der Hinweis muss so gestaltet sein, dass er vom Verbraucher ohne Schwierigkeiten erfasst werden kann.

d) Die von einem Wettbewerbsverband geltend gemachte Kostenpauschale wird auch für eine Abmahnung geschuldet, die nur teilweise berechtigt ist.

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