Persönlichkeitsrechtsverletzung Boris Beckers in fiktiver Zeitung
Pressemitteilung Nr. 223/2009 des BGH zum Urteil I ZR 65/07 vom 29.10.2009
Das Persönlichkeitsrecht von Boris Becker, als Person der Zeitgeschichte, wird nicht durch das Verwenden eines ausdrucksneutralen Bildes von ihm verletzt, wenn es als Teil eines Testexemplars den Zweck hat die Öffentlichkeit im Wege der Werbung über eine neue Zeitung zu informieren.Sobald eine vollständige Ausgabe existiert ist es jedoch beeinträchtigt, da diese für den Verwender eine Alternative darstellt.