Deutsches Recht gilt auch für die New York Times
Urteil des BGH vom 02.03.2010, Az.: VI ZR 23/09 Verletzt ein im Internet auf einer ausländischen Webseite veröffentlichter Artikel das Persönlichkeitsrecht eines Einzelnen und weist dieser Artikel zugleich einen deutlichen Bezug zum Inland auf, so ist der Rechtsweg zu deutschen Gerichten eröffnet. Ein in Deutschland wohnhafter Kläger ging im vorliegenden Fall gegen die Verlegerin der Tageszeitung "The New York Times" sowie gegen den in New York ansässigen Autor wegen eines veröffentlichten Artikels vor, der den Kläger in seinem Recht verletzte.
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