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02. Januar 2017

Hang-Tags an Kleidungsstücken dienen nicht zwangsläufig der Wiedergabe von Marken

eine Frau betrachtet in einem Bekleidungsgeschäft das Preisschild eines grauen Shirts
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 15.09.2016, Az.: 6 W 95/16

Wird an einem Kleidungsteil ein Anhänger angebracht, der mit dem Aufdruck „Think Green“ auf die umweltschonende Herstellung aufmerksam macht, liegt insbesondere dann keine markenmäßige Verwendung vor, wenn auf dem Anhänger daneben noch eine mit Schutzrechtshinweis versehende Marke dargestellt ist. Der angesprochene Verkehr fasst den Aufdruck in diesem Fall als rein beschreibender Art auf, der auf die Eigenschaften bzw. die Herstellungsweise des beworbenen Produkts hindeutet.

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