„Jiamo“ und „Tiamo“ klingen zu ähnlich
Beschluss des BPatG vom 08.08.2013, Az.: 25 W (pat) 35/12 Aufgrund der hohen Zeichenähnlichkeit, sowie der ähnlichen Aussprache der Buchtaben "T" und "J" hat das BPatG die klangliche Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "Tiamo" und "Jiamo" bejaht.
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